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Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Versicherungen

Deutsche Staatsangehörige können jederzeit mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen. Man benötigt weder eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) noch eine Arbeitserlaubnis (permis de travail). Die carte de séjour ist auf Grund des deutschen Rechts dennoch der einzig offizielle Wohnnachweis. Die préfecture des Wohnsitzes stellt sie auf Antrag aus. Tipp: Denken Sie bitte auch an eine Auslandskrankenversicherung. Eine mögliche Alternative ist die DAAD Gruppenversicherung. Auch reisemedizinische Vorsorgemaßnahmen (Impfungen) müssen getroffen werden.