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Convention du Stage - Praktikumsverträge

Studierende, die ein Praktikum in Frankreich machen, müssen in jedem Fall einen Vertrag schließen. Bei der sog. Convention de Stage handelt es sich um eine Praktikumsvereinbarung, auf der neben der Praktikumseinrichtung, dem/der Praktikant*in auch eine dazu legitimierte Person der Freien Universität Berlin unterzeichnen muss. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Career Service. Viele Unternehmen haben eigene Musterverträge, die aber Zusagen seitens der Universität verlangen, die wir gar nicht geben können und dürfen. Andere Unternehmen werden Sie aber auch an Ihre Hochschule verweisen, um sich dort einen Mustervertrag zu holen. Im Career Service erhalten Sie die Vertragsvorlagen für Frankreich. Es kann durchaus vorkommen, dass die Vereinbarung nicht zustande kommt, da z. B. versicherungsrechtliche Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden können. Planen Sie also entsprechende Vorlaufzeiten ein.

Wenn der Vertrag vorliegt, füllen Sie ihn möglichst vollständig aus, bitten Ihre Praktikumseinrichtung um die erforderlichen Ergänzungen und schicken sie diesen Entwurf an careerservice@fu-berlin.de zur Prüfung und Unterschrift. Es werden drei Exemplare benötigt, d. h. jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung mit allen drei Unterschriften (Praktikumsgeber, Praktikant, Hochschule) im Original.