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Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Versicherungen

Ein Visum ist für Angehörige von Mitgliedsstaaten der EU nicht erforderlich; es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate andauert, dann sollte innerhalb von acht Tagen nach Ankunft die Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) bei der Fremdenpolizei (ufficio stranieri della questura) des jeweiligen Ortes beantragt werden. Eine Arbeitserlaubnis benötigen Angehörige von Mitgliedsstaaten der EU nicht. Nicht-EU-Bürger*innen informieren sich bitte eigenständig bei der italienischen Botschaft. 

Für den Zeitraum Ihres Praktikums sollten Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Der DAAD bietet Studierenden ein günstiges Versicherungspaket, das Auslandskrankenversicherung-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhaltet.