Visum und Arbeitserlaubnis
Für ein Praktikum in Japan wird in der Regel ein Visum benötigt. Die Art des Visums hängt von der Dauer des Aufenthaltes ab und davon, ob das Praktikum bezahlt oder unbezahlt ist. Da sich die Regelungen für die Visavergabe auch kurzfristig ändern können, informieren Sie sich auf jeden Fall über aktuelle Bestimmungen beim zuständigen Konsulat: http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/visum.html
Wenn man nicht länger als 180 Tage bleibt und unvergütet arbeitet, reicht ein Touristen-Visum, das 90 Tage gilt und vor Ort, bei einem der regionalen Einwanderungsbüros, um weitere 90 Tage verlängert werden darf. Kosten des Praktikums können vom Arbeitgeber erstattet werden, eine Bezahlung wäre jedoch illegal. Das Touristen-Visum erhält man durch das Vorzeigen eines gültigen Reisepasses bei der Einreise.
Bei einem bezahlten Praktikum von bis zu 6 Monaten benötigt man das Visum für ‚Cultural Activities‘. Achtung, das Visum ist an den Arbeitgeber gebunden. Wechselt man den Arbeitgeber, braucht man ein neues Visum. Das Working-Holiday Visum ermöglicht ein Jahr Reisen und Jobben.
Die Beantragung erfolgt immer persönlich bei den zuständigen japanischen Vertretungen. Für Berlin und die neuen Bundesländer ist die japanische Botschaft in Berlin zuständig. Es ist ratsam, sich vorher bei der Visumabteilung telefonisch zu melden. In dem Telefongespräch werden die Dokumente, die benötigt werden und das weitere Vorgehen besprochen. Auch Fragen zum geeigneten Visum können hier vorab geklärt werden. Das gilt besonders, wenn es Unsicherheiten gibt, ob das Touristenvisum ausreichend ist. Am besten füllen Sie das Formular schon vor dem Telefonat aus. So lassen sich die dabei ergebenen Fragen gleich telefonisch klären. Die Bearbeitung dauert mindestens fünf Werktage.
Die Visumanforderungen sind detailliert auf der entsprechenden Seite der Botschaft dokumentiert. Links zur Webseite der japanischen Botschaft in Deutschland:
http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/visum.htm
und http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/pratikantenvisum.html
Verlängerung des Visums
Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich.