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Visa für Praktika in den USA

Ist ein Praktikumsplatz gefunden, ist das Visum der nächste Schritt. Studierende, die bereits ein Praktikum in den USA absolviert haben, beschreiben den Visumsprozess als größte Hürde auf dem Weg zum Auslandsaufenthalt.

Das Visum für „interns“ und „trainees“ in den USA heißt J-1-Visum und wird bei einem US-Konsulat beantragt. Für die Beantragung eines solchen Visums benötigt man einen sogenannten „Sponsor“, welcher die Qualifikationen und finanziellen Ressourcen der*des Praktikanten*in prüft und alle erforderlichen Unterlagen von Unternehmens- und Praktikantenseite bearbeitet. Für diesen Service müssen Sie zusätzliche Bearbeitungsgebühren einplanen. Eine Übersicht über anerkannte „Sponsor Organizations“ finden Sie hier.

Der gesamte Prozess ist in der Regel sehr zeitintensiv, Sie sollten deshalb mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit einplanen. Gültig ist das J-1-Visum für maximal 12 Monate (Kategorie „intern“) bzw. 18 Monate (Kategorie „trainee“).

Für Praktika bei deutschen Auslandsvertretungen in den USA wird ein Einreisevisum mit Arbeitserlaubnis (A-2-Visum) benötigt. Für den Antrag muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der Visumsantrag wird dann mit biometrischen Passbildern und dem Praktikumsvertrag an das Auswärtige Amt geschickt. Das A-2-Visum verleiht zwar keine diplomatische Immunität, beschleunigt aber die Einreise.