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Anerkennung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen, die vor dem Studium, z. B. im Rahmen einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung anerkannt werden.

Voraussetzung ist die Feststellung der inhaltlichen und niveaubezogenen Gleichwertigkeit, d. h. es dürfen hinsichtlich der bereits an anderer Stelle erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den Kompetenzen bestehen, die im zum Vergleich herangezogenen Modul vermittelt werden.

Wenn es Leistungen gibt, die Sie für den Studienbereich Kommunikative Kompetenzen anrechnen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Lesen Sie sich in der ABV-Studien- und Prüfungsordnung die Modulbeschreibungen der entsprechenden Module ("Gesprächsführung und Verhandlung", "Präsentieren, Diskutieren und Moderieren" und "Persönliche Lern- und Arbeitsprozesse aktiv mitgestalten") aufmerksam durch.
  • Wenn Sie zum Schluss kommen, dass sich Inhalte und Qualifikationsziele in den Modulbeschreibungen mit dem decken, was Sie bereits an anderer Stelle gemacht haben, stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Ihre Einschätzung belegen (Zeugnisse, Auszüge dem Studienbuch und/oder Studienordnungen, Veranstaltungsbeschreibungen, Seminarpläne etc.).
  • Wenden Sie sich dann an die Leitung des Career Service (Christiane Dorenburg) und vereinbaren einen Termin. Es ist hilfreich, wenn Sie die Unterlagen vorab per E-Mail an den Career Service schicken.
  • Der Career Service prüft in der Funktion des Modulverantwortlichen Ihr Anliegen. Das Ergebnis wird in Form einer Empfehlung zur Anerkennung/Nicht-Anerkennung an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss übermittelt, der die endgültige Entscheidung zu treffen hat. Sie erhalten diese Empfehlung in schriftlicher Form zur Vorlage bei Ihrem Prüfungsbüro.
  • Werden die Leistungen anerkannt, übernimmt das Prüfungsbüro die Eintragung in Campus Management.