Freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum kann während oder nach dem Studium absolviert werden und ist nicht in der Studienordnung vorgeschrieben. Es dient dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen, die Arbeitsleistung steht nicht im Vordergrund. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Praktikumsvertrag und zum Teil aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).