Vergütung
Leider ist eine Vergütung von Praktika manchen Branchen eher selten. Wir denken, dass zu einem fairen Praktikum auch eine angemessene Bezahlung gehört. Einen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung haben Sie im Pflichtpraktikum nicht.
Bei freiwilligen Praktika sieht die Rechtslage anders aus. Nach § 26 Berufsbildungsgesetz haben Praktikanten/innen den Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem Ausbildungsgehalt reichten soll. Aufgrund der Mindestlohnregelung für Praktika sind freiwillige Praktika ab dem vierten Monat mit einem Stundenlohn von 12,- € zu vergüten.