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Zeugnis

Sie sollten Ihren Praktikumsgeber um ein qualifizierte Zeugnis bitten, in dem Ihre Aufgaben dargestellt und Ihre Leistungen bewertet werden. Aufgrund  der geringen Beschäftigungszeit haben Sie im Pflichtpraktikum nur einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, d. h. eine Bestätigung über Ihre Beschäftigung. Die meisten Praktikumsgeber stellen aber automatisch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. In unserem Download-Center finden Sie unsere Hinweise für ein Praktiumszeugnis.