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Hinweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Universität Berlin – Regelungen zum Umgang mit wegen SARS-CoV-2 geschlossenen Kitas und Schulen

News vom 13.03.2020

Das Land Berlin hat am Freitag, 13. März 2020, mitgeteilt, dass Berliner Schulen und Kitas beginnend vom kommenden Montag (16. März) beziehungsweise Dienstag (17. März) an geschlossen bleiben, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Für Eltern von Kindern sind vorerst folgende Regelungen zu beachten:

  • Ist das zu betreuende Kind (Kinder bis einschließlich 12 Jahren) selbst erkrankt, gelten die bekannten Regelungen, die in einem solchen Fall Anwendung finden.
  • Ist das zu betreuende Kind oder sind die Kinder (bis einschließlich 12 Jahren) nicht erkrankt, aber Kita oder Schule geschlossen, soll den betroffenen Eltern für die Dauer von insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen eine bezahlte Freistellung ermöglicht werden.
  • Beschäftigte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, senden bitte einen formlosen Antrag an die Personalabteilung. Bitte nutzen Sie hierfür den elektronischen Weg.
  • Vom Zeitpunkt der Antragseinreichung an können Mitarbeiter/innen zu Hause bleiben. Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht. Die Freie Universität ist bestrebt auch in dieser für alle Menschen außergewöhnlichen Situation, einen weitestgehend regulären Betrieb, vor allem in der Verwaltung, zu gewährleisten. Zur besseren Planung sollen Freistellungabsichten mit den vorgesetzten Personen abgestimmt und ein regelmäßiger Kontakt mit ihnen eingehalten werden.
  • Für Beamt/innen gilt die Regelung entsprechend.