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Berliner Hochschulen treten am 8. Oktober bis auf Weiteres in Stufe 2 des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen ein

News vom 07.10.2020

Der derzeitige Stand der Pandemieentwicklung und seine Bedeutung für die Berliner Hochschulen wurden am heutigen Nachmittag in der Taskforce des Landes aufgrund des aktuellen Corona-Lageberichts beraten. 

Als Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung und gemäß den Vereinbarungen des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen treten die Berliner Hochschulen ab dem morgigen Donnerstag, 8. Oktober 2020, bis auf Weiteres in die Stufe 2 ein. Konkret bedeutet dies, dass die bereits bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Verkehrswegen und Gemeinschaftsflächen in Gebäuden nun auch in allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz gilt. In den Büros der Hochschulen gilt, wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind, sowie in Bibliotheken, weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Weitere Änderungen oder Einschränkungen wurden nicht verabredet. 

Gemeinsam mit den anderen Berliner Hochschulen werden mögliche zusätzliche Maßnahmen geprüft und in der Taskforce des Landes besprochen.