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Verständigung über Organisation des Sommersemesters

News vom 25.02.2021

Das Land Berlin und die Berliner Hochschulen haben sich auf gemeinsame Grundsätze für die Organisation des Sommersemesters verständigt, das planmäßig am 1. April 2021 beginnt. Geregelt ist, dass zwingend erforderliche Praxisformate und Prüfungen, die digital nicht umsetzbar sind, weiterhin unter Wahrung von geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in Präsenz durchgeführt werden können.

Die vereinbarten Grundsätze für die Durchführung des Sommersemesters sehen zudem die Möglichkeit einer Öffnung hin zu mehr Präsenzveranstaltungen vor, sofern und soweit es das Pandemiegeschehen im Verlauf der kommenden Monate zulässt.

Details finden sich in der gemeinsamen Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP).