Kulanzregelungen des VBB zum Semesterticket für das Wintersemester 20/21
News vom 09.04.2021
Im Zusammenhang mit dem Semesterticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg werden folgende Kulanzregelungen befristet bis 30. April 2021 Anwendung finden:
- VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2020/21, die am 31. März 2021 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 30. April 2021 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert.
Voraussetzung ist, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2021 im Original* vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin. - Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2021, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2021 im Original* in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt.
Dies gilt ebenfalls befristet bis 30. April 2021.
* Immatrikulationsbescheinigung im Original: physische Originalbescheinigung bzw. Ausdruck einer ursprünglich digitalen Bescheinigung auf weißem Papier in Originalgröße.