Springe direkt zu Inhalt

Ab dem 1. Mai 2021: SARS-CoV-2-Testpflicht für Studierende in Präsenzformaten

News vom 30.04.2021

Auf Grundlage der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin und als einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie gilt an der Freien Universität Berlin ab dem 1. Mai 2021 eine Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Corona-Virus, um an Präsenzformaten (Lehre und Prüfungen) auf dem Campus der Freien Universität Berlin teilzunehmen.

Dies soll die zwingend in Präsenz durchzuführenden Lehr- und Prüfungsformate zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen (AHA+L+A, Rahmenhygieneplan der Freien Universität Berlin) weiter absichern und mögliche Infektionen frühzeitig erkennbar machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.