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Auswahlkriterien

Die Stipendien werden in erster Linie nach Leistung und Begabung vergeben (vgl. §3 Stipendienprogramm-Gesetz), die von Bewerberinnen und Bewerber durch Nachweise über Studien- bzw. Schulleistungen belegt werden.
Zudem werden nach §2, Absatz 2 Stipendienprogramm-Verordnung weitere Kriterien berücksichtigt:

  • Besondere Erfolge, Auszeichnungen (auch vorherige leistungsbezogene Förderungen) und Preise.
  • Berufstätigkeiten, studienbegleitende Erwerbstätigkeit und freiwillige Praktika.
  • Außerfachliches, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement.
  • Besondere persönliche und familiäre Umstände: wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung und Pflege eigener Kinder oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, ein nichtakademisches Elternhaus oder Migrationshintergrund.