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Kann das Deutschlandstipendium weiterbezogen werden, wenn ich ein freiwilliges Praktikum absolviere, ohne mich vom Studium beurlauben zu lassen?

Ob eine Weiterförderung während eines freiwilligen Praktikums erfolgen kann, für das man sich nicht vom Studium hat beurlauben lassen, ist im Einzelfall von der Hochschule zu entscheiden. Kriterien können z.B. sein, ob das Absolvieren des Praktikums zu einer Unterbrechung des Studiums führt. Dies ist – je nach Studienplan – möglicherweise nicht der Fall bei Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden oder von kurzer Dauer sind (bis zu sechs Wochen).