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Kann ich das Deutschlandstipendium weiterbeziehen, wenn ich mit dem Direktaustausch-Programm der Freien Universität Berlin ins Ausland gehe?

Ob eine Weiterförderung durch das Deutschlandstipendium während eines Aufenthaltes mit dem Direktaustausch-Programm möglich ist, hängt davon ab, in welchem Umfang Sie durch das Direktaustausch-Programm gefördert werden und ob Sie parallel weitere finanzielle Förderungen (z.B. eine PROMOS-Förderung) beziehen:

Mit dem Direktaustausch-Programm der Freien Universität werden die Mobilität der Studierenden und die internationale Zusammenarbeit mit Partneruniversitäten gefördert. Die Vergabe an Studierende (Outgoing) erfolgt in drei möglichen Varianten:

a) Studienplatz an einer ausländischen Partnerhochschule ohne materielle Förderung
b) Studienplatz an einer ausländischen Partnerhochschule inklusive Leistungen dieser Hochschule in Form eines Teilstipendiums (z.B. Wohnheimunterbringung o.ä.)
c) Studienplatz an einer ausländischen Partnerhochschule inklusive eines Vollstipendiums gefördert durch das Erasmus+ weltweit Programm der Freien Universität

  • Im Fall a) ist die Weiterförderung mit dem Deutschlandstipendium möglich, da keinerlei materielle Förderung ausgesprochen wird. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn Sie parallel eine PROMOS-Förderung erhalten.
  • Im Fall b) ist die parallele Förderung durch das Deutschlandstipendium möglich, so lange es sich um ein Teilstipendium handelt und keine zusätzliche Förderung, z.B. durch das PROMOS-Programm beantragt und gewährt wird. Stipendiat*innen, die ihr Deutschlandstipendium behalten wollen, sollten daher von einer PROMOS-Bewerbung absehen.
  • Im Fall c) ist eine Doppeltförderung durch Deutschlandstipendium und Direktaustausch-Programm ausgeschlossen.