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Wird das Stipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet.

Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Bezieher von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Der Erhalt des Deutschlandstipendiums hat keinen Einfluss auf den Bezug von Kindergeld der Eltern des Stipendiaten oder der Stipendiatin.