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Welche Veränderungen in meinen Verhältnissen muss ich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium unverzüglich mitteilen?

Alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, müssen unverzüglich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität Berlin mitgeteilt werden (StipG§10 Absatz 2).


Dazu zählen:

  • Änderungen in Bezug auf Ihr Studium (Studienfachwechsel, Beurlaubung, Studienende etc.)
  • Studienbezogene Auslandsaufenthalte (inkl. Angabe des Zeitraumes und des Ortes und ggf. Bezug weiterer finanzieller Förderungen)
  • Änderungen Ihrer Anschrift und Kontaktdaten
  • Änderungen Ihrer Bankverbindung
  • Änderung Ihres Nachnamens
  • Informationen zum Bezug weiterer leistungsbezogener finanzieller Studienförderungen, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt (z.B. Aufnahme in andere Begabtenförderungsprogramme)