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Ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich leider kein Stipendium verliehen bekommen habe, aber als Nachrücker*in vorgesehen bin. Was bedeutet das?

Leider konnte Ihnen kein Stipendium ab dem Beginn des Förderjahres gewährt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass im laufenden Förderjahr durch den Austritt aus der Förderung durch Studierende, einzelne Stipendien freiwerden. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie im laufenden Förderjahr darüber informiert, dass Sie auf ein Stipendium nachrücken können. Allerdings besteht kein Anspruch oder Garantie darauf, zu einem späteren Zeitpunkt auf ein Stipendium nachrücken zu können.