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Leistungsüberprüfung

Die Freie Universität Berlin ist nach §2 StipG dazu verpflichtet, die Begabung und Studienleistungen der Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums mindestens einmal jährlich zu prüfen. Die entsprechenden Nachweise müssen im Mai eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie erhalten im Laufe des Sommersemesters alle notwendigen Informationen und eine Aufforderung zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen von uns.

Die entsprechenden Nachweise müssen im Mai eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie erhalten im Laufe des Sommersemester alle notwendigen Informationen und eine Aufforderung zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen von uns.

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. aktuelle Übersicht Ihrer Studienleistungen (Transcript of Records) - Auszug aus dem Campus Management (Modulübersicht mit abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Modulen)
  2. das ausgefüllte Formular „Informationen zum Stand Ihres Studiums“
  3. ein ausgefülltes Gutachtenformular, in dem ein Hochschuldozierender Ihre Leistungen beurteilt (entfällt aktuell bzw. wird bei Unklarheiten nachgefordert)

  4. ggf. Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer, bei Überschreiten der Regelstudienzeit ab dem kommenden WiSe (bitte beachten Sie Ihre ggf. pandemiebedingt angepasste individuelle Studienzeit). 

Für Punkt 2-4 sind Formblätter erforderlich, die Ihnen die Geschäftsstelle Deutschlandstipendium im Laufe des Sommersemesters unaufgefordert zukommen lässt.

Die Leistungsüberprüfung bezieht sich auf den aktuellen Förderzeitraum 01.10. – 30.09. des laufenden Förderjahres. Ihre Teilnahme an der Prüfung ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Studium - und damit die Förderung mit dem Deutschlandstipendium - nach Ablauf des Sommersemesters endet.


Ja. Die Leistungsüberprüfung bezieht sich auf den aktuellen Förderzeitraum 01.10. – 30.09. des laufenden Förderjahres. Ihre Teilnahme an der Prüfung ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Studium - und damit die Förderung mit dem Deutschlandstipendium - nach Ablauf des Sommersemesters endet.

Achtung: Die Erbringung eines Gutachtens entfällt  aktuell bzw. wird bei Unklarheiten nachgefordert.

Sie können sowohl Hochschulprofessor*innen als auch Dozierende, bei denen Sie im vergangenen Semester (1. Halbjahr der Förderung) Leistungen erbracht haben, bitten, das Gutachtenformular für Sie auszufüllen.

Bitte legen Sie dieser Person Ihr Gutachten-Formular vor, dass Sie von uns erhalten. Es handelt sich nicht um ein ausführliches schriftliches Gutachten, sondern lediglich um eine Kurzeinschätzung Ihrer Leistungen.

Ihr Gutachter/Ihre Gutachterin kann uns das Gutachten entweder selbst per E-Mail an deutschlandstipendium@fu-berlin.de senden oder es Ihnen zur Einreichung aushändigen.

Wir kontakten Sie lediglich, wenn wir Rückfragen zu Ihrer Leistungsüberprüfung haben. In allen anderen Fällen erhalten Sie eine Information darüber, ob Sie weitergefördert werden können oder ob Ihr Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer erfolgreich war.

Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständigen Dozierenden oder Ihr Prüfungsbüro und bitten Sie sie, Ihre Leistungen im Campus Management einzutragen. Sollte dies nicht möglich sein und Sie keine Leistungen aus dem vergangen Semester nachweisen können, kontaktieren Sie uns bitte.