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Call for Applications: Dahlem Junior Host Program 2025

Förderprogramm für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in den Geisteswissenschaften an der Freien Universität Berlin

Deadline: 24.11.2025

News vom 02.07.2024

Mit dem Dahlem Junior Host Program (DJHP) unterstützt das Dahlem Humanities Center (DHC) die internationale Vernetzung von jüngeren Wissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin. Das DHC fördert

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche (FUB) als Gastgeber*innen (Junior Hosts) von Gastwissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland

Fördersumme: bis zu 5.000 Euro je Antrag

Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2024

Frühester Beginn des Gastaufenthaltes: 1. Februar 2025

Download Ausschreibungstext als PDF

Das Programm ermöglicht an der Freien Universität angestellten Wissenschaftler*innen in der Promotions- und Postdoc-Phase, eine/n Wissenschaftler*in an die Freie Universität einzuladen, dessen/deren Arbeit für ihr(e) Forschungsprojekt(e) zentral ist. Das Programm des Gastaufenthaltes richtet sich flexibel nach den wissenschaftlichen Zielsetzungen der Antragsteller*innen. Mögliche konkrete Maßnahmen sind z.B. die Konzeption und Arbeit an gemeinsamen Publikationen, die Redaktion eines gemeinsamen Forschungsantrags, Co-Teaching-Projekte, die Durchführung von Digital-Humanities-Projekten, die Konzeption und Implementierung eigener Wissenschaftskommunikationsformate oder die Organisation eines bzw. mehrerer Gastvorträge und/oder Arbeitstreffen. Eingeladen werden können Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen. Für die Durchführung wissenschaftlicher Workshops können bei gleichbleibender maximaler Fördersumme auch Kurzaufenthalte mehrerer Gastwissenschaftler*innen beantragt werden.

Wünschenswert ist die Durchführung der Kooperation in Präsenz in Berlin. Die Kooperation kann im Ausnahmefall auch online stattfinden. In diesem Fall bitten wir um Begründung und Vorlage eines Alternativkonzeptes zur digitalen Zusammenarbeit.

Einzureichende Antragsunterlagen

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben inkl. Projektskizze: Bitte legen Sie die konkreten Ziele der Einladung/der Kooperation sowie der geplanten Maßnahmen während des Gastaufenthaltes dar. Machen Sie hierbei deutlich, inwiefern Ihr eigenes Forschungsprojekt von der Gasteinladung profitieren würde. Gehen Sie zusätzlich auf folgende Punkte ein:

    Bei Einladung eines Gastes: Zeitplan des Gastaufenthaltes; max. 4 Seiten

    Bei Einladung mehrerer Gäste (Workshop): Konzept und Programm der wissenschaftlichen Veranstaltung (inklusive Vortrags-/Beitragsthemen) unter Bezugnahme auf das eigene Forschungsprojekt, Begründung der Gasteinladungen, Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung; max. 4 Seiten

  • Tabellarische CVs (inkl. Publikationsliste) des/der Antragstellenden sowie des Gastes/der Gäste; max. 3 Seiten pro CV

  • Formloses Unterstützungsschreiben des Arbeitsbereichs/Einrichtung

  • Kurze formlose Interessenbekundung (letter of intent) des einzuladenden Gastes/der einzuladenden Gäste
  • Tentatives Budget:  Übersicht der beantragten Mittel (tentative Kalkulation von Reise- und Unterbringungskosten für Gäste und anfallende Sachkosten/Dienstleistung zur Durchführung der Projekte; beantragbare Höchstsumme insgesamt 5.000 Euro).

    Gastaufwendungen: Für jede Gasteinladung ist eine Kalkulation der einzelnen voraussichtlichen Kosten (Flug/Bahn/Übernachtung) erforderlich. Eine Kalkulation sollte anhand der folgenden Kriterien erfolgen: Reisekosten: Finanziert werden können 2. Klasse Bahntickets sowie Economy Class-Flüge. Übernachtungen: Es wird die FU-Rate in Höhe von 105 Euro/Nacht für die ersten 14 Tage des Aufenthaltes zugrunde gelegt. Ab dem 15. Tag gilt ein verminderter Satz von 13 Euro/Nacht. Tagegelder können nicht bewilligt werden.

    Sachkosten für Projekte, z.B. Workshops, Tagungen: Öffentlichkeitsarbeit (Grafikdesign, Druck): Bitte eine geschätzte Summe mitteilen. Verpflegung: Es können nur Kosten für „aktive“, namentlich auf dem Veranstaltungsprogramm genannte, Teilnehmende übernommen werden. Ausnahmen sind öffentliche Veranstaltungen, bei welchen mit einem Schätzwert kalkuliert werden sollte. Die Höchstbeträge für die Kalkulation von Verpflegung betragen pro Person: 11 Euro pro Kaffeepause, 25 - 35 Euro pro Mittag- oder Abendessen. Bitte beachten Sie, dass Abendessen im Restaurant nicht übernommen werden können. 

Die finale Budgetierung erfolgt erst nach Bewilligung des Antrags in direkter Absprache mit dem DHC, spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung/Beauftragung.

Der Antrag (in Deutsch oder Englisch) ist per E-Mail als ein PDF-Dokument in der oben vorgegebenen Reihenfolge an die Geschäftsführung des Dahlem Humanities Center (geschaeftsfuehrung@dhc.fu-berlin.debis zum 24. November 2024 einzureichen.

Antragsberechtigung

Voraussetzung für eine Teilnahme am Dahlem Junior Host Program ist eine Anstellung (Haushalt oder Drittmittel) an der Freien Universität Berlin. Antragsberechtigt sind demnach Wissenschaftliche Mitarbeitende (Promovierende und Postdocs bis 6 Jahre nach dem Tag der Disputation), die zum Zeitpunkt der Bewerbung und des geplanten Gastaufenthaltes Angestellte der Fachbereiche Philosophie und Geisteswissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften als auch der geisteswissenschaftlich arbeitenden Zentralinstitute der Freien Universität Berlin sind. Kindererziehungszeiten innerhalb der Frist werden pauschal mit zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet.

Besonders zur Bewerbung eingeladen sind Mitarbeitende in den Arbeitsbereichen der geistes-, geschichts- und kulturwissenschaftlichen Institute; bei Bewerbungen von Mitarbeiter*innen aus an der Freien Universität angesiedelten Forschungsverbünden, Clustern und sonstigen drittmittelfinanzierten Institutionen ist darzulegen, warum die geplante Aktivität nicht aus Projektmitteln finanziert werden kann.

Förderkonditionen

Im Rahmen des DJHP können Mittel zur Finanzierung von Reise und Aufenthalt eines Gastes bzw. mehrerer Gäste und die Durchführung von gemeinsamen Projekten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro beantragt werden. Es handelt sich bei den zu vergebenden Mitteln um Pauschalbeträge für Gastaufenthalte und Projekte, nicht um Mittel zur Finanzierung von Stellen. Der beantragte Gastaufenthalt kann frühestens am 1. Februar 2025 und muss spätestens am 13. Oktober 2025 angetreten werden. Mögliche Projekte die während der Zusammenarbeit durchgeführt werden können und für die Finanzierung beantragt werden kann sind:

  • Gastvorträge und/oder Workshops
  • Projekte mit Studierenden (z.B. Ausstellungen)
  • Digital-Humanities-Projekte (z. B. digitale Editionen, Software, Digitalisierung von für beide Wissenschaftler*innen relevante Archivmaterialien)
  • Wissenschaftskommunikation (z.B. Blog, Video, Website, Digitalformate oder andere, innovative und kreative Formate zur Erreichung breiterer Zielgruppen)
  • Unterstützende Arbeiten für gemeinsame Publikationen (z.B. Korrektorat, Bildbeschaffung, Bildrechte, Übersetzungen; ausgeschlossen sind pauschale Druckkosten- und Verlagszuschüsse)

Die Bewilligung kann hinsichtlich der Fördersumme und/oder der geförderten Maßnahmen vom eingereichten Antrag abweichen. Die beantragten Projektgelder müssen innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Förderung in Anspruch genommen werden.

Berichtspflicht

Über die während der Kooperation durchgeführten Projekte und deren Ergebnisse muss bis spätestens zum 15.12.2025 Bericht erstattet werden (formlos, max. 3 Seiten).

 Kontakt:

Dr. Anne Schenderlein
Geschäftsführung und Wissenschaftliche Koordination
Dahlem Humanities Center (DHC)
Freie Universität Berlin
Silberlaube, Raum KL 26/122h
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
E-Mail: geschaeftsfuehrung@dhc.fu-berlin.de, Telefon: 030-838 67097

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