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Hausverbote

Zur Sicherstellung einer schnellen Reaktion in akuten Fällen hat das Präsidium sein Hausrecht zur Behebung von unmittelbaren Störungen im Einzelfall auf die Leitungen von Abteilungen der Universität übertragen (Rundschreiben Serie V Nr. 02/2021, 1.7.21). Somit können im Einzelfall Störende zeitnah rechtswirksam des Raumes, Gebäudes oder Grundstücks verwiesen werden.

Das Hausrecht wurde am 01.07.2021 auf folgende Personen übertragen:

Wer

Wo

Dekane*innen und Verwaltungsleiter*innen der Fachbereiche.

(Im Falle der gleichzeitigen Anwesenheit von Dekan*in und Verwaltungsleiter*in entscheidet die*der Dekan*in darüber, wer das Hausrecht ausübt)

Gebäude und Grundstücke des jeweiligen Fachbereichs

Geschäftsführende Direktor*innen der wiss. Einrichtungen

Bereich der jeweiligen wiss. Einrichtung

Leiter*innen der Zentraleinrichtungen

Bereich der jeweiligen Zentraleinrichtung

Vorsitzende der Institutsräte der Zentralinstitute

Gebäude und Grundstücke des jeweiligen Zentralinstituts

Leitungen und stellvertretende Leitungen aller Bibliotheken der Freien Universität Berlin

Bereich der jeweiligen Bibliothek

Leitung und stellvertretende Leitung des Universitäts-Archivs

Bereich des Universitäts-Archivs

Lehrkräfte

jeweilige Lehrveranstaltung oder Prüfung der Lehrkräfte

Die Prüfung und Verhängung eines Hausverbots bei länger andauernden oder massiven Störungen bleibt grundsätzlich dem*der Präsidenten*in oder seiner*ihrer Vertretung vorbehalten. Bei Einzelstörern (z. B. Querulant*innen, Betrunkene) kann die Leitung des Rechtsamts oder ihrer Vertretung ein Hausverbot verhängen. 

Sollte in diesen Fällen polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen werden müssen, würde ein Vollzugshilfeersuchen an die Polizei zum Einsatz in der Universität vom Präsidenten*in ausgesprochen werden. Über die Anforderung von polizeilicher Hilfe in sonstigen Fällen, in Eilfällen über Notruf, ist hingegen vor Ort zu entscheiden. Wird das Hausrecht ausgeübt wird, ist der*die Präsident*in über das Rechtsamt (bei einzelnen Störern; E-Mail: rechtsamt@fu-berlin.de) unverzüglich zu benachrichtigen.