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Ethnische Herkunft, rassistische und antisemitische Zuschreibung

Ethnische Herkunft, Migration und Rassismus sind in Deutschland eng miteinander verwoben. „Rasse“ und Ethnizität sind keine biologischen Konstanten, sondern soziale Konstruktionen, also Vorstellungen und keine Tatsachen, die jedoch in der Gesellschaft durchaus wirksam sind.

Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, ‚Rasse', Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.

Rassismus bezieht sich auf Gruppen von Menschen die „rassifiziert“ werden, das heißt auf Personengruppen, denen rassistisch konstruierte Differenzen zur „weißen“ Mehrheitsgesellschaft zugeschrieben werden, mit Bezugnahme beispielsweise auf vermeintliche biologische Unterschiede und Vorstellungen von gemeinsamer Herkunft, Aussehen, Eigenschaften und Kultur.

So richten sich zum Beispiel Antisemitismus und Antiziganismus gegen Personen und Institutionen, die als jüdisch bzw. als Rom*nja oder Sinti*zze wahrgenommen werden, und bedienen sich anderer Bilder, Zuschreibungen und Handlungen als beispielsweise anti-Schwarzer Rassismus.

Während sich Diskriminierung aufgrund vermeintlicher ethnischer Herkunft, rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen auf der individuellen oder zwischenmenschlichen Ebene in Form von Ausschlüssen, Exotisierung, Abwertungen, Beleidigungen und anderen verbalen, physischen oder psychischen Übergriffen manifestiert, zeigt sie sich auf der institutionellen Ebene durch das Handeln einer Organisation, zum Beispiel durch Vorschriften, Routinen und die Organisationskultur. Auf der strukturellen Ebene erfolgt sie auch durch die Produktion von Wissen, Ideen, Bildern und Wahrnehmungen, die sich verfestigen und soziale Ungleichheit erzeugen.

Eine Vielzahl von Studien, wie beispielsweise der Afrozensus 2020, belegen, dass People of Color bzw. Schwarze Menschen, Muslim*innen, Sinti*zze und Rom*nja, Juden und Jüdinnen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung trotz der gesetzlichen Diskriminierungsverbote sehr häufig Diskriminierung erfahren. Auch die Hochschulen als Bildungsinstitutionen sind nicht gefeit davor.

Antisemitismus, Antiziganismus, anti-muslimischer Rassismus sowie generell Rassismen jeglicher Art haben ebenso wenig Platz auf dem Campus der Freien Universität Berlin wie alle anderen Formen der Diskriminierung.

Antisemitismus

Antisemitismus wird an der FU Berlin ebenso wenig geduldet wie andere Formen von Diskriminierung. Die Freie Universität Berlin stellt sich ausdrücklich und aktiv gegen Antisemitismus: Jüdisches Leben auf dem Campus darf nicht gefährdet sein, jüdische Forscher*innen, Lehrende und Studierende müssen sich an der Hochschule sicher fühlen können.

Die Freie Universität erkennt zudem die besondere historische Verantwortung deutscher Universitäten an, allen Formen des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. Genau wie die anderen Berliner Hochschulen unterstützt die Freie Universität nachdrücklich die Berliner Charta „Berlin gegen Antisemitismus“ von 2021„Antisemitismus ist in vielfältiger Form innerhalb unserer Gesellschaft präsent. Er ist nicht einfach nur eine Form von Diskriminierung, sondern eine grundlegende Haltung zur Welt. Aus gesellschaftlicher Verantwortung und einem Bewusstsein für die Bedeutung jüdischen Lebens in unserem Land sehen wir es als unsere Aufgabe, jede Form von Antisemitismus zu bekämpfen.“

Forschung zu Antisemitismus, seiner Genese und seiner Wirkweise, entsprechende Angebote in Studium und Lehre sowie der Erkenntnistransfer an Multiplikator*innen und Entscheidungsträger*innen sind für die erfolgreiche Bekämpfung des Antisemitismus von höchster Wichtigkeit. Die Freie Universität Berlin verweist mit Blick auf die Diskussion um die verschiedenen Antisemitismus-Definitionen (vorrangig diskutiert werden die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) sowie die in Reaktion darauf entstandene „Jerusalem Declaration on Antisemitism“ (JDA) auf die Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz vom 19. November 2024 und ihre Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit: „Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig.“

Strafrechtlich relevantes Verhalten in Zusammenhang mit Diskriminierungen, von dem die Universität Kenntnis erlangt, wird zur Anzeige gebracht. Grundsätzlich genehmigt die Freie Universität keine Veranstaltungen mit diskriminierenden Inhalten.