Namens- und Geschlechtseintrag
Seit dem 1. November 2024 gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG). Es löst die bisherigen Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens ab. Trans*, inter* und nichtbinäre Menschen können nun durch Selbstauskunft beim Standesamt ihren Namens- und Geschlechtseintrag ändern.
Unabhängig von diesem amtlichen Verfahren können Personen mit einem dgti-Ergänzungsausweis weiterhin niedrigschwellig ihren selbstgewählten Namen in allen öffentlich sichtbaren IT-Systemen sowie der internen Kommunikation und auf den meisten von der Freien Universität Berlin erstellten Dokumenten verwenden und ihren Geschlechtseintrag ändern. Im Folgenden ist erklärt, was Sie dafür tun müssen.
Leider sind nicht alle Datenbanken, in denen personenbezogene Daten an der Freien Universität Berlin geführt werden, miteinander verknüpft. Aus technischen Gründen kann es deswegen unglücklicherweise in Einzelfällen dazu kommen, dass der Deadname trotz Namensänderung an einzelnen Stellen angezeigt wird. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Problemstellen zu finden und zu beheben – für einen Hinweis, wenn dieser Fehler bei Ihnen auftritt, sind wir deswegen dankbar.Studierende
Allgemein
- Bei amtlichen Namensänderungen wird der Name in allen Systemen und Dokumenten (einschließlich den Abschlussdokumenten) angepasst. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung mit einem Scan des Nachweises.
- Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können in allen Systemen und hochschulinternen Dokumenten (inklusive Campuscard) einen Vornamen verwenden, der von ihrem amtlichen Vornamen abweicht. Lediglich einige Bescheinigungen, die nicht mit einer Matrikel- oder Bewerbungsnummer versehen sind, müssen noch mit dem amtlichen Namen ausgestellt werden. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung mit einem Scan des dgti-Ergänzungsausweises oder einem amtlichen Dokument.
- Die Änderung des Anzeigenamens in den Online-Plattformen ist für alle Studierenden möglich, zum Beispiel kann eine Kurzform des Vornamens oder der Name, der im Alltag verwendet wird, als „Rufname“ in Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem angezeigt werden. Dokumente (z.B. Campuscard) sind von der Änderung nicht betroffen. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung (keine Nachweise erforderlich).
- Eine Änderung des Geschlechtseintrags im Datensystem der Universität ist mit einer E-Mail an die Studierendenverwaltung möglich.
Immatrikulation
Unabhängig von einer amtlichen Namensänderung kann der selbstbestimmte Name bereits bei der Immatrikulation verwendet werden. Tragen Sie diesen unter den Feldern „Vorname“ und „Nachname“ im Formular ein und reichen Sie mit der Immatrikulation einen entsprechenden Nachweis (amtliches Dokument, Kopie des dgti-Ergänzungsausweises und eine Einverständniserklärung) ein. Zukünftig ist geplant, entsprechende Informationen direkt im Immatrikulationsformular zu integrieren. Das ist leider derzeit noch nicht möglich.
Weitere Informationen zur Verwendung des selbstbestimmten Namens bei der Immatrikulation finden Sie hier.
Abschlusszeugnisse
Hochschulgrade werden in weiblicher, männlicher oder geschlechtsneutraler Form verliehen (Berliner Hochschulgesetz §34 Abs. 5).
Seit 2023 können trans*, inter* und nichtbinäre Studierende bei der Ausstellung von Abschlussdokumenten selbstbestimmte Namen, die vom amtlichen Namen abweichen, verwenden. Dies umfasst auch Veränderungen des Nachnamens, die in direktem Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität stehen (wie es z.B. manchmal bei slawischen Namen der Fall ist). Voraussetzung hierfür ist, dass der selbstbestimmte Name bereits erfolgreich im Self-Service oder ggf. bereits bei der Immatrikulation erfasst wurde.
Wenn Sie Ihren Studienabschluss beantragen, können Sie entscheiden, ob Sie den selbstbestimmten Namen oder den amtlichen Namen auf den Abschlussdokumenten verwenden wollen. Wenn Ihr Abschlusszeugnis auf Ihren selbstbestimmten Namen ausgestellt werden soll, müssen Sie beim zuständigen Prüfungsbüro zusammen mit dem Studienabschlussantrag einen separaten Antrag einreichen.
Bereits seit 2021 können Absolvent*innen der Berliner Hochschulen, die ihren Namen nach Personenstandsrecht seit Ausstellung ihres Abschlusszeugnisses amtlich geändert haben, neue Abschlusszeugnisse bekommen. Nur die Angaben zu Vorname und Geschlecht werden angepasst, und das Zeugnis wird ohne den Vermerk „Zweitschrift” neu ausgestellt (Berliner Hochschulgesetz §34 Abs. 9). Beantragen Sie die Neuausstellung bitte bei dem Prüfungsbüro, das Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Änderung persönlicher Daten für Studierende finden Sie hier oder auch auf der Webseite des AStA.
Beschäftigte
Wenn Sie Ihren Namen und Geschlechtseintrag amtlich geändert haben, wenden Sie sich bitte mit einem entsprechenden Nachweis an die Personalstelle.
2022 hat die Freie Universität Berlin ein niedrigschwelliges Verfahren zur Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamens für TIN* Beschäftigte und Lehrbeauftragte eingeführt. Auf Antrag wird ein selbstgewählter Name in allen öffentlich sichtbaren IT-Systemen der Freien Universität angezeigt und in der internen Kommunikation sowie auf allen von der Freien Universität erstellten Dokumenten verwendet, die nicht aufgrund gesetztlicher Vorgaben zwingend auf den amtlichen Namen ausgestellt werden müssen (etwa Entgeltnachweis oder Dokumente für den Rentenversicherungsträger). Auch die E-Mail-Adresse kann angepasst werden.
Da die Universität dazu verpflichtet ist, den amtlichen Geschlechtseintrag bei mehreren externen Stellen zu melden (z.B. Rentenversicherungsträger), kann der Geschlechtseintrag im Datensystem nur geändert werden, wenn eine amtliche Änderung erfolgt ist. Gemäß der Regelung der Freien Universität Berlin zur Verwendung von gendergerechter und -inklusiver Sprache soll jedoch der Geschlechtseintrag im Datensystem künftig eine geringere Rolle bei der Kommunikation im Arbeitsalltag spielen. Alle Beschäftigten – ob trans* oder cisgeschlechtlich – werden ermutigt, die Pronomen, mit denen sie angesprochen werden möchten, bekanntzumachen (z.B. in E-Mail-Signaturen), so dass diese in der individuellen Kommunikation berücksichtigt werden können (siehe Tipps zur praktischen Umsetzung von Pronomen/Anredeformen auf der Seite zur Verwendung von gendergerechter und -inklusiver Sprache).