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Namens- und Geschlechtseintrag

Studierende

Immatrikulation

Der selbstbestimmte Name kann bereits bei der Immatrikulation verwendet werden. Tragen Sie diesen unter den Feldern „Vorname“ und „Nachname“ im Formular ein und reichen Sie mit der Immatrikulation ein amtliches Dokument, die Kopie des Dgti-Ausweises und eine Einverständniserklärung ein. Zukünftig ist geplant, entsprechende Informationen direkt im Immatrikulationsformular zu integrieren. Das ist leider derzeit noch nicht möglich.

Weitere Informationen zur Verwendung des selbstbestimmten Namens bei der Immatrikulation finden Sie hier.

Allgemein

Es ist Studierenden möglich, sowohl ihren Vornamen als auch ihren Geschlechtseintrag niedrigschwellig zu ändern. 

  • Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können in allen Systemen und hochschulinternen Dokumenten (inklusive Campuscard) einen Vornamen verwenden, der von ihrem amtlichen Vornamen abweicht. Lediglich einige Bescheinigungen, die nicht mit einer Matrikel- oder Bewerbungsnummer versehen sind, müssen noch mit dem amtlichen Namen ausgestellt werden. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung mit einem Scan des dgti Ergänzungsausweises.
  • Die Änderung des Anzeigenamens in den Online-Plattformen ist für alle Studierenden möglich, zum Beispiel kann eine Kurzform des Vornamens oder der Name, der im Alltag verwendet wird, als „Rufname“ in Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem angezeigt werden. Dokumente (z.B. Campuscard) sind von der Änderung nicht betroffen. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung (keine Nachweise erforderlich).
  • Bei amtlicher Namensänderung wird der Name in allen Systemen und Dokumenten (einschließlich der Campuscard sowie in Abschlussdokumenten) angepasst. Die Beantragung erfolgt im Self-Service der Studierendenverwaltung mit Scan des Nachweises, z.B. Gerichtsbeschluss. 
  • Eine Änderung des Geschlechtseintrags im Datensystem der Universität ist mit einer E-Mail an die Studierendenverwaltung möglich. 

Leider sind nicht alle Datenbanken, in denen personenbezogene Daten an der Freien Universität geführt werden, miteinander verknüpft. Deswegen kann es unglücklicherweise im Moment noch dazu kommen, dass der Deadname trotz Namensänderung an einzelnen Stellen noch angezeiogt wird. Wir arbeiten daran, dieses Problem zu beheben und sind Ihnen dankbar für einen Hinweis, wenn dieser Fehler bei Ihnen auftritt.

Weitere Informationen zur Änderung persönlicher Daten für Studierende finden Sie hier.

Beschäftigte

Wenn Sie Ihren Namen und Geschlechtseintrag amtlich geändert haben, wenden Sie sich bitte an die Personalstelle. Hierfür brauchen Sie einen Nachweis, z.B. einen Gerichtsbeschluss.

2022 hat die Freie Universität ein niedrigschwelliges Verfahren zur Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamens für TIN* Beschäftigte und Lehrbeauftragte eingeführt. Auf Antrag wird ein selbstgewählter Name in allen öffentlich sichtbaren IT-Systemen der Freien Universität angezeigt und in der internen Kommunikation sowie auf allen von der Freien Universität erstellten Dolkumenten verwendet, die nicht aufgrund gesetztlicher Vorgaben zwingend auf den amtlichen Namen ausgestellt werden müssen. Auch Ihre E-Mail-Adresse können Sie anpassen.

Da die Universität dazu verpflichtet ist, Ihren amtlichen Geschlechtseintrag bei mehreren externen Stellen zu melden (z.B. Rentenversicherungsträger), kann der Geschlechtseintrag im Datensystem nur geändert werden, wenn eine amtliche Änderung erfolgt ist. Gemäß der Regelung der Freien Universität Berlin zur Verwendung von gendergerechter und -inklusiver Sprache soll jedoch der Geschlechtseintrag im Datensystem zukünftig eine geringere Rolle bei der Kommunikation im Arbeitsalltag spielen. Alle Beschäftigten - ob trans* oder cisgeschlechtlich - werden ermutigt, die Pronomen, mit denen sie angesprochen werden möchten, bekanntzumachen (z.B. in E-Mail-Signaturen), so dass diese in der individuellen Kommunikation berücksichtigt werden können (siehe Tipps zur praktischen Umsetzung von Pronomen/Anredeformen auf der Seite gendergerechte Sprache).

Abschlusszeugnisse

Hochschulgrade werden in weiblicher, männlicher oder geschlechtsneutraler Form verliehen (Berliner Hochschulgesetz §34 Abs. 5).

Seit 2023 können trans*, inter* und nichtbinäre* Studierende bei der Ausstellung von Abschlussdokumenten selbstbestimmte Namen, die vom amtlichen Namen abweichen, verwenden. Dies umfasst auch Veränderungen des Nachnamens, die in direktem Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität stehen (wie es z.B. manchmal bei slawischen Namen der Fall ist). Voraussetzung hierfür ist, dass der selbstbestimmte Name bereits erfolgreich erfasst wurde - im Self-Service oder ggf. bereits bei der Immatrikulation, s.o. Wenn Sie den Studienabschluss beantragen, können Sie entscheiden, ob sie den selbstbestimmten Namen oder den amtlichen Namen auf den Abschlussdokumenten verwenden wollen. Aus technischen Gründen werden die betroffenen Zeugnisse bis auf Weiteres händisch gefertigt und Geburtsdatum und Matrikelnummer als weitere Identitätsmerkmale auf dem Zeugnis aufgenommen. Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis auf ihren selbstbestimmten Namen ausgestellt haben möchten, reichen Sie einen separaten Antrag direkt beim Prüfungsbüro zusammen mit dem Studienabschlussantrag ein.

Seit 2021 können Absolvent*innen der Berliner Hochschulen, die ihren Namen nach Personenstandsrecht seit Ausstellung ihres Abschlusszeugnisses amtlich geändert haben, neue Abschlusszeugnisse bekommen. Nur die Angaben zu Vorname und Geschlecht werden angepasst, und das Zeugnis wird ohne den Vermerk „Zweitschrift” neu ausgestellt (Berliner Hochschulgesetz §34 Abs. 9). Beantragen Sie bitte die Neuausstellung beim entsprechenden Prüfungsbüro.

Weitere Informationen zur Ausstellung von Abschlusszeugnisse unter dem selbstbestimmten Namen finden Sie hier.

Erfahrungen von trans*, inter* und nichtbinären Personen (TIN*) an der Freien Universität

Die Geschlechtsidentität einer Person ist nur ein Teil von den vielen Identitäten und Zugehörigkeiten, die sie ausmachen. Es ist daher wichtig, TIN* Personen nicht auf ihre Geschlechtsidentität zu reduzieren oder sie zu exotisieren. TIN* Personen sichtbar zu machen und respektvoll zu behandeln, bedeutet nicht bei der Herausstellung der Besonderheiten und Herausforderungen Halt zu machen.

Erfahrungen von trans*, inter* und nichtbinären Studierenden und Promovierenden an der Freien Universität Berlin wurden in Interviews gesammelt. Lesen Sie die Statements der Teilnehmenden, um Einblicke zu gewinnen.