Zulassung und Immatrikulation
Antrag auf Zulassung beim Fachbereich
Die Fachbereiche legen in ihren Promotionsordnungen Zulassungsvoraussetzungen fest. Grundsätzlich werden benötigt:
- ein berechtigender Abschluss
- ein geeignetes Thema für die Dissertation, das an das Studium anschließt
- eine Betreuung am Fachbereich durch Professor*innen oder Privatdozenten*innen ("Betreuungszusage" oder "Betreuungsvereinbarung")
Welche weiteren Informationen und Dokumente für die Zulassung benötigt werden, erfahren Sie in den Promotionsbüros der Fachbereiche.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in ein Promotionsprogramm nicht die Zulassung zur Promotion durch den Fachbereich vorwegnimmt. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Programms und das Zulassungsverfahren am Fachbereich sind unabhängig voneinander.
Sie können sich jederzeit bewerben und jederzeit zugelassen werden. Sie sollten aber berücksichtigen, dass die zuständigen Promotionsausschüsse der Fachbereiche in den vorlesungsfreien Zeiten zwischen Mitte Februar und Mitte April sowie zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober nicht regelmäßig tagen und es daher zu Verzögerungen kommen kann.
Annahme durch den Fachbereich
Der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs entscheidet darüber, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sind.
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Promotion an einem Fachbereich der Freien Universität beinhaltet keine Zusagen zur Finanzierung der Doktorarbeit oder zur Bereitstellung einer Promotionsstelle.
Einschreibung als Promotionsstudierende
Nach der Zulassung durch den Fachbereich muss die Einschreibung als Promotionsstudierende beim Immatrikulationsbüro erfolgen. Beschäftigte der FU werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Die Frist zur Einschreibung wird Ihnen im offiziellen Zulassungsschreiben des Fachbereichs mitgeteilt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, informieren Sie bitte schnellstmöglich das zuständige Promotionsbüro.
Für die Einschreibung in einem DRS-Programm benötigen Sie den Nachweis Ihrer Mitgliedschaft, den Sie von Ihrer Programmkoordination erhalten.
Bitte beachten Sie: Für die Einschreibung fallen Beiträge (ein Sozialbeitrag zum Studierendenwerk sowie ein Beitrag zur Studierendenschaft) und Gebühren (Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr) an.
Änderung des Promotionsstatus (Individualpromotion > DRS-Programm)
Wenn Sie Ihren Promotionsstatus ändern wollen, beantragen Sie das bitte zum nächsten Rückmeldetermin mit dem Antrag auf Änderung des Studiengangs.
Eine Statusänderung kann z.B. erforderlich sein, wenn Sie sich als Mitglied in einem DRS-Programm irrtümlich für die Individualpromotion eingeschrieben haben oder erst im Lauf der Promotion in ein DRS-Promotionsprogramm aufgenommen wurden.
Wie bei der Einschreibung benötigen Sie neben den üblichen Unterlagen auch hier den Nachweis Ihrer Programm-Mitgliedschaft, den Sie durch das Koordinationsbüro Ihres Programms erhalten.
Rückmeldung
Die Immatrikulation ist bis zu dem Semester aufrecht zu erhalten, in dem Sie die Disputation/ mündliche Doktorprüfung erfolgreich absolviert haben. Bitte melden Sie sich bis dahin in jedem Semester zurück.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro. Promovierende, die ihren Abschluss nicht an der Freien Universität, sondern an ihrer Heimatuniversität anstreben, kontaktieren bitte ebenfalls das Immatrikulationsbüro.