Springe direkt zu Inhalt

Zulassung und Immatrikulation

Wenn Sie promovieren möchten, bewerben Sie sich beim zuständigen Fachbereich um die Zulassung zur Promotion. Zuständig ist immer derjenige Fachbereich, dem Ihr Promotionsfach zugeordnet ist. Ansprechpartner ist das Promotionsbüro.

Nach der Zulassung immatrikulieren Sie sich. Die Immatrikulation ist Pflicht für alle Promovierenden, mit Ausnahme von Beschäftigten der Freien Universität.

Antrag auf Zulassung bei dem Fachbereich

Voraussetzung ist die Zusage einer Betreuerin oder eines Betreuers des Fachbereichs, Ihre Arbeit fachlich zu betreuen ("Betreuungszusage" oder "Betreuungsvereinbarung"). Neben der Betreuungszusage oder der Betreuungsvereinbarung verlangen die Fachbereiche für den Antrag auf Zulassung weitere Informationen und Dokumente. Welche das im Einzelnen sind, erfragen Sie am besten in den Promotionsbüros der Fachbereiche.

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in ein Promotionsprogramm nicht die Zulassung zur Promotion durch den Fachbereich vorwegnimmt. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Programms und das Zulassungsverfahren am Fachbereich sind vollkommen unabhängig voneinander.

Sie können sich jederzeit bewerben und jederzeit zugelassen werden. Sie sollten aber berücksichtigen, dass die zuständigen Promotionsausschüsse der Fachbereiche in den vorlesungsfreien Zeiten zwischen Mitte Februar und Mitte April sowie zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober nicht regelmäßig tagen und es daher zu Verzögerungen kommen kann.

Annahme durch den Fachbereich

Der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs entscheidet darüber, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sind.

Eine Übersicht über die jeweils gültigen Promotionsordnungen der Fachbereiche finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek der Freien Universität: Promotionsordnungen

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Promotion an einem Fachbereich der Freien Universität beinhaltet keinerlei Zusagen zur Finanzierung der Doktorarbeit oder zur Bereitstellung einer Promotionsstelle! (Näheres zur Finanzierung finden Sie unter Förderung: Promotionsstellen und -stipendien.)

Einschreibung als Promotionsstudent*in

Nach der Zulassung durch den Fachbereich muss die Einschreibung als Promotionsstudent*in beim Immatrikulationsbüro erfolgen. Die Frist zur Einschreibung wird Ihnen im offiziellen Zulassungsschreiben des Fachbereichs mitgeteilt. Sollte es Ihnen aufgrund langfristiger Prozesse wie Visaanträgen etc. nicht möglich sein diese Frist einzuhalten, informieren Sie bitte schnellstmöglich das zuständige Promotionsbüro.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich alternativ für eine Individualpromotion oder für die Promotion in einem DRS-Programm einschreiben können. Für die Einschreibung in einem DRS-Programm benötigen Sie den Nachweis Ihrer Mitgliedschaft, den Sie von Ihrer Programmkoordination erhalten (nicht von der DRS!)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studierendenverwaltung.  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an advice@drs.fu-berlin.de.

Änderung des Promotionsstatus (Individualpromotion > DRS-Programm)

Wenn Sie Ihren Promotionsstatus ändern wollen, beantragen Sie das bitte zum nächsten Rückmeldetermin mit dem Antrag auf Änderung des Studiengangs.

Eine Statusänderung kann erforderlich sein, wenn Sie sich bspw. als Mitglied in einem DRS-Programm irrtümlich für die Individualpromotion eingeschrieben haben oder erst im Lauf der Promotion in ein DRS-Promotionsprogramm aufgenommen wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studierendenverwaltung.  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an advice@drs.fu-berlin.de.

Wie bei der Einschreibung benötigen Sie zu den üblichen Unterlagen auch hier den Nachweis Ihrer Programm-Mitgliedschaft, den Sie durch das Koordinationsbüro Ihres jeweiligen Programms erhalten.

Hinweise zu Unterlagen und Semesterbeitrag

  • Ein Krankenversicherungsnachweis ist nicht erforderlich.

  • Es müssen generell nur einfache Kopien eingereicht werden.

  • Der Antrag auf Immatrikulation ist per Post zu stellen.

  • Promovierende, die ihren Abschluss nicht an der Freien Universität, sondern an ihrer Heimatuniversität anstreben, versichern dies bitte schriftlich und legen dieses Schreiben den postalisch zu verschickenden Unterlagen bei.

Für die Einschreibung fallen Beiträge (ein Sozialbeitrag zum Studierendenwerk sowie ein Beitrag zur Studierendenschaft) und Gebühren (Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr) an. Das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr ist für Promovierende nicht verpflichtend; wer es nicht nutzen möchte, kann formlos die Befreiung beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag auf Immatrikulation den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket unter Angabe des Zeitraums bei (siehe Gebühren).