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Doktorgrad

Die Promotionsordnungen der Fachbereiche der Freien Universität regeln, welche Doktorgrade vergeben werden.

Mit Ausnahme der vier Fachbereiche Mathematik / Informatik, Geowissenschaften, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft kann an allen Fachbereichen der Freien Universität alternativ zum traditionellen lateinischen Doktorgrad ( „doctor philosophiae“, „doctor rerum naturalium“, "doctor medicinae veterinariae" etc.) unter bestimmten Bedingungen auch der angelsächsische "Philosophical doctor" (PhD/Ph.D.), ggf. mit fachspezifischem Zusatz, vergeben werden.

Der PhD ist, dem angelsächsischen Vorbild folgend, dabei an den erfolgreichen Abschluss eines Promotionsstudiums in einem von der DRS akkreditierten Promotionsprogramm gebunden, kann also nur im Rahmen der strukturierten Promotion erworben werden. Der Abschluss eines Promotionsstudiums wird darüber hinaus durch ein von der DRS ausgestelltes Zertifikat ("Program Certificate") und ein „Transcript of Records“ bescheinigt. Zum Erwerb des Doktorgrads PhD ist die Vorlage des entsprechenden DRS-Programmzertifikats notwendig.

Nach der Veröffentlichung der Dissertation stellt das Promotionsbüro die offizielle Promotionsurkunde aus, die zum Führen des entsprechenden Doktortitels berechtigt.