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Individualpromotion

Was ist eine Individualpromotion?

Individualpromotion bedeutet, dass die an einer Promotion Interessierten sich selbständig an eine Professorin oder einen Professor wenden und sie (oder ihn) darum bitten, die Dissertation zu betreuen. Übernimmt der Hochschullehrer / die Hochschullehrerin die Betreuung, kann die Doktorandin / der Doktorand die „Zulassung zur Promotion“ in dem gewählten Fach an demjenigen Fachbereich beantragen, dem das Fach zugeordnet ist (das Fach „Chemie“ dem Fachbereich „Biologie, Chemie, Pharmazie“, das Fach „Theaterwissenschaft“ dem Fachbereich „Philosophie und Geisteswissenschaft“, das Fach „Ethnologie“ dem Fachbereich „Politik- Sozialwissenschaften“ usw.).

Themenwahl bei einer Individualpromotion

Die Individualpromotion lässt in der Regel große Freiheit bei der Themenwahl und bei der Verfolgung der individuell gesteckten Ziele. Basis für eine erfolgreiche Promotionsphase ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Doktorand/-in und Betreuer/-in und die enge Anbindung an das Promotionsfach sowie den anderen Doktoranden und Doktorandinnen dort. Forschungscolloquien, die von den Professoren und Professorinnen regelmäßig angeboten werden, sind der beste Weg, sich Austauschmöglichkeiten mit anderen zu schaffen und die eigenen Ideen, Thesen und Arbeitsfortschritte zu präsentieren und gemeinsam zu diskutieren.

Wer kann eine Individualpromotion betreuen?

Eine Individualpromotion kann grundsätzlich in allen an der Freien Universität Berlin durch eine Professur vertretenen Fächern durchgeführt werden; mit ihrem breiten Fächerspektrum, das auch viele sogenannte kleine Fächer enthält, bietet die Freie Universität dafür die besten Voraussetzungen.

Zulassung zur Promotion

Für den Antrag auf Zulassung sind neben der schriftlichen Betreuungszusage durch die Professorin / den Professor weitere Unterlagen erforderlich. Welche genau, können Sie von dem Prüfungs- bzw.  Promotionsbüro des entsprechenden Fachbereichs erfahren. Stets aber müssen Sie den Nachweis über Ihren letzten Hochschulabschluss vorlegen. Das Prüfungsbüro prüft dann, ob Sie die formalen Bedingungen für die Zulassung zur Promotion erfüllen und erteilt ggf. Auflagen für die endgültige Zulassung.