Teilzeit-Promotion
Die Promotion kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses in Teilzeit absolviert werden. Das Teilzeitstudium kann im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.) im Self-Service Portal beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.
Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.
Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich ggf. an die*den Koordinator*in in Ihrem entsprechenden strukturierten Programm.