Studium mit ausländischem Abschluss
Für die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse ist die Anerkennungsstelle für Lehramtsabschlüsse der Senatsverwaltung zuständig. Dort können Sie die Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses dort beantragen. Bei Ausbildungsunterschieden werden Auflagen erteilt, d. h. Sie müssen zusätzliche Studienleistungen erwerben. Hierfür ist grundsätzlich eine erfolgreiche Bewerbung und Immatrikulation erforderlich. Wird der Abschluss von Seiten der Senatsverwaltung nicht anerkannt, müssten Sie ein vollständiges Lehramtsstudium absolvieren.
Beratungsangebote
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Studienbüro der DSE.