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Praktikumsplatz

Damit gewährleistet ist, dass alle angemeldeten Studierenden der vier Berliner Universitäten in ihrer Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz erhalten, ist zwischen der Senatsverwaltung und den Universitäten das zentral organisierte Platzvergabeverfahren vereinbart worden. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Studierenden und Schulen können sich Studierende nicht direkt an Schulen bewerben und Schulen können keine bestimmten Studierenden anfordern. 

Sie melden sich im Praxissemester-Portal verbindlich innerhalb einer Frist für einen Praxissemester-Platz an. Das Praxissemester-Portal ist eine universitätsübergreifende Plattform, über die die zentralen Verfahren des Berliner Praxissemester, insbesondere die Schulplatzvergabe, laufen. Sie greifen auf das Portal immer über den Zugang Ihrer Kernfachuniversität zu. Im Portal geben Sie Ihre Präferenzen für einen Schulplatz in Ihrer Fächerkombination an und erhalten dann die Zuweisung für einen Praktikumsplatz. Ohne Anmeldung ist die Durchführung des Praxissemesters nicht möglich.

Die Kombination von Praxissemester und Erwerbstätigkeit an derselben Schule ist ausdrücklich nicht zu empfehlen. Für die Schule ist es schwierig, zwischen Ihren Rollen und Aufgaben als beschäftigte Lehrkraft und als Praxissemesterstudierende*r zu trennen, was zur Beeinträchtigungen Ihrer Lerngelegenheiten im Praxissemester führen kann. Entsprechende Tätigkeiten können auch nicht als Studienleistung für das Praxissemester anerkannt werden (vgl. Leitfaden Praxissemester).


Das Praxissemester kann grundätzlich auch an einer staatlich anerkannten Ersatzschule, d.h. einer sog. freien oder privaten Schule, absolviert werden.

Hierfür können die interessierten Schulen im Praxissemester-Portal Platzangebote für gewünschte Fächerkombinationen einstellen. Diese Plätze stehen allen Studierenden der entsprechenden Fächerkombination als Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Nach Beginn des Wahlverfahren können keine weiteren Platzangebote mehr berücksichtigt werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierender und aller Schulen sind keine Initiativbewerbungen von Studierenden an bestimmten Schulen oder Anforderungen ausgewählter Studierender seitens der Schulen möglich.

Schulen privater Träger erhalten für die Betreuung von Studierenden keine Entlastung (Abminderungsstunden). Daher beruhen diese Platzangebote auf freiwilliger Basis können leider jederzeit von der Schule zurückgenommen werden. Bisher ist das aber noch nicht vorgekommen.

Vor Beginn des Praktikums sollten Sie mit der Praktikumsschule, die Ihnen zugewiesen wurde, bereits Kontakt aufgenommen haben. Diese Kontaktaufnahme ist wichtig, da hier bereits Termine, Ansprechpartner*innen (evtl. Kontaktdaten von Mentor*innen) oder Besonderheiten abgesprochen werden können. In der Regel nehmen Sie im Juni Kontakt mit Ihrer Schule auf. Sollte dies nicht möglich gewesen sein, weil z. B. die Schule nicht auf Ihre Kontaktversuche reagiert, starten Sie am besten ab der letzten Woche der Sommerferien einen weiteren Versuch bei der Schulleitung. 

Sollten Sie an Ihrer Praktikumsschule Probleme bei der Durchführung des Praktikums haben, versuchen Sie zunächst mit Ihren Mentor*innen bzw. Ihrer Schulleitung eine Lösung zu finden. Sollte das nicht gelingen, unterstützen Sie bei fachlichen Problemen Ihre Dozierenden, bei organisatorischen Problemen das Praktikumsbüro. Ein Platzwechsel ist immer das letzte Mittel und bedarf immer der Zustimmung der Senatsverwaltung.

Bei folgenden Gründen können wir erfahrungsgemäß keinen Platzwechsel ermöglichen:

  • weiter Weg zur Praktikumsschule
  • unzureichende Kommunikation mit der Schule im Vorfeld
  • fehlende Übereinstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
  • allgemeine Konflikte mit den Mentor*innen

Grundsätzlich ist ein Rücktritt vom Praxissemester möglich. Da die Schule Ihre Betreuung organisatorisch vorbereitet, zwei Fachmentor*innen bereitstellt und diese für Ihre Begleitung teilweise freigestellt werden, ist es wichtig, dass Sie möglichst verlässlich und frühzeitig planen. 

Sollten Sie Ihr Praxissemester nicht antreten oder einen Rücktritt vornehmen wollen, setzen Sie bitte zeitnah Ihre Praktikumsschule (Schulleitung, Fachmentor*innen) sowie das DSE-Praktikumsbüro darüber in Kenntnis. Außerdem melden Sie sich im Praxissemester-Portal vom Praxissemester ab. Master-Studierende berücksichtigen wir dann automatisch für eine Teilnahme am Praxissemester im darauffolgenden Wintersemester.