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Was bedeutet ein Nachteilsausgleich im Praxissemester?

Wenn Sie mindestens eines der Kriterien (Studierende mit Kindern unter 12 Jahren, Schwangere, Studierende mit Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung und Behinderung) für einen Antrag auf Nachteilsausgleich laut RSPO § 11 erfüllen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Vergabe der Praktikumsplätze (Masterstudierende | Bachelorstudierende) stellen. Auch Bachelorstudierende können ggf. einen Antrag stellen, werden allerdings bei der Platzverteilung nach den Master-Studierenden berücksichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge auf Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Dies bedeutet, dass über Anträge, die nach diesem Termin eingehen, nur dann noch entschieden wird, wenn der Grund auch erst nach diesem Termin eingetreten ist (z. B. Adoption, plötzlich schwere Erkrankung, Übernahme einer Pflege, Feststellung einer Schwangerschaft). Studierende, die fristgerecht diesen Antrag einreichen, können im Rahmen der Anmeldung zum Praxissemester im Praxissemster-Portal einen Wunschbezirk sowie einen Alternivbezirk angeben. 

Bei positiver Entscheidung durch den Prüfungsausschuss wird bei der Platzvergabe die Platzwahl von Masterstudierenden prioritär berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich ggf. im Praktikumsbüro beraten.