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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Praxissemester absolvieren zu können?

1. Ich bin im Wintersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende im ersten Fachssemester im Master of Education werden automatisch für das Praxissemester im dritten Fachsemester berücksichtigt.

2. Ich bin erst im Sommersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende, die zum zweiten Fachsemester im Sommersemester in den Master of Education einsteigen, können regulär am Praxissemester teilnehmen. Hierfür ist nach erfolgter Zulassung eine zeitnahe Immatrikulation erforderlich, damit noch eine Teilnahme am Platzauswahlverfahren möglich ist. Ansonsten können keine Prioritäten für Praktikumsschulen angegeben werden. Darüber hinaus müssen im Sommersemester die Vorbereitungsseminare in den jeweiligen Fachdidaktiken besucht und erfolgreich absolviert werden.

3. Ich bin im Sommersemester noch nicht oder nicht mehr im Master of Education zugelassen.

Sollte auf Sie zutreffen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch oder wieder im Bachelorstudium befinden, aber alle oder annähernd alle Leistungen im Bachelor bereits erbracht haben, lassen Sie sich dazu bitte rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist ggf. vom Praktikumsbüro beraten. Hier entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie am Praxissemester teilnehmen können. Bitte sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen/Antragsverfahren für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an ISS/Gymnasien an. Folgende Schritte sind hierzu erforderlich, bitte beachten Sie die einzelnen Fristen hierzu:

  • Fristgerechte Platzbedarfsmeldung (gilt nur für Studierende, die im Wintersemester noch nicht im Master zugelassen waren)
  • Fristgerechte Anmeldung im Praxissemester-Portal
  • Fristgerechte Antragstellung auf Zulassung zum Praxissemester an Grundschulen bzw. an ISS/GYM mit anschließender Genehmigung durch den Prüfungsausschuss per Mail ans Praktikumsbüro - bitte beachten Sie, dass der Antrag unterschrieben sein muss und ein Nachweis über den Abschluss bzw. über die Teilnahmemöglichkeit zu allen Lehrveranstaltungen (GS bzw. U-Master und ISS/Gymnasien) der entsprechenden fachdidaktischen bzw. sonderpädagogischen Mastermodule notwendig ist.

Der Prüfungsausschuss entscheidet bei fristgerechter Antragstellung über Ihren Antrag. Über die Entscheidung informiert Sie das Praktikumsbüro schriftlich per Mail.

Sollte Ihr Antrag auf Zulassung vom Prüfungsausschuss abgelehnt werden, so wird Ihr Status im Praxissemester-Portal entsprechend geändert und es erfolgt keine Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Bei Genehmigung haben Sie im regulären Zeitraum Gelegenheit, am Platzauswahlverfahren für die Praktikumsplätze im Praxissemester-Portal teilzunehmen. Hier können Sie Ihre gewünschten Praktikumsschulen priorisieren. 

Achtung: Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Priorisierungen bei der Platzverteilung jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden können, da die vorhandenen Plätze zunächst an die Studierenden mit einem Platzanspruch (Masterstudierende) verteilt werden.

Vor dem Praxissemester ist eine endgültige Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen notwendig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Praktikumsbüro ein:

  • Nachweis über den Bachelorabschluss (Abschlussbescheinigung bzw. Zeugnis oder Mitteilung per Mail ans Praktikumsbüro, dass alle Leistungen im CM eingetragen wurden)
  • Nachweis über die Bewerbung für den Master of Education an der Freien Universität (Nennung der Bewerbungsnummer)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Module im Lehramt an Grundschulen bzw. U-Master bzw. im Lehramt an ISS/Gymnasien - Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass die Module Lernförderung und Lernmotivation und Pädagogische Diagnostik bis zum Ende des SoSe erfolgreich absolviert wurden.

Sollten diese Unterlagen nicht fristgerecht beim Praktikumsbüro eingereicht werden, wird die Praktikumsplatzzuweisung zurückgezogen und eine Teilnahme am Praktikum ist nicht möglich.