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Gleichstellungskonzept der Freien Universität Berlin

In ihrem Gleichstellungskonzept zieht die Freie Universität Bilanz ihrer bisherigen Gleichstellungspolitik, formuliert Ziele und entwirft Maßnahmen für die Zukunft. Das aktuelle Gleichstellungskonzept 2021-2026 wurde am 2. Februar 2021 vom Präsidium und am 17. Februar 2021 vom Akademischen Senat beschlossen (AS-Beschluss-Nr. 781/4647/21).

Seit 2008 erstellt die Universität regelmäßig ein solches Konzept. Anfangs gaben Förderprogramme des Bundes und der Länder (Professorinnenprogramm, Berliner Chancengleichheitsprogramm) den Anstoß dazu. Unabhängig von externen Vorgaben schätzt die Freie Universität diese Möglichkeit, ihre Gleichstellungspolitik in regelmäßigen Abständen systematisch auszuwerten, zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei arbeiten Gleichstellungsakteur*innen wie die zuständige Vizepräsidentin, das Team geschlechter*gerecht sowie der Expert*innenbeirat Gleichstellung mit anderen Abteilungen der Freien Universität zusammen.

Auf Fachbereichsebene erfüllen die Frauenförderpläne eine vergleichbare Funktion. Zertifizierungen und Audits wie das TOTAL-E-QUALITY-Prädikat und das audit familiengerechte hochschule bieten weitere Anlässe zur Evaluierung.