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Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Alle FachbereicheZentralinstitute und Zentraleinrichtungen sowie die zentrale Universitätsverwaltung und die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin haben jeweils eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin (Stv.). Sie werden für eine Amtszeit von zwei Jahren von den Frauenräten des jeweiligen Bereichs, in kleinen Organisationseinheiten von der Frauenvollversammlung, gewählt. Die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags folgende Rechte und Zuständigkeiten: 

  • Beteiligung an allen Personalvorgängen sowie an Berufungsverfahren
  • Beteiligung an allen die Frauen betreffenden organisatorischen und strukturellen Angelegenheiten ihres Bereichs
  • Beteiligung an der Vergabe von Frauenfördermitteln aus der leistungsorientierten Mittelvergabe
  • Entwicklung von Fördermaßnahmen und Projekten für ihren Bereich
  • Beratung bei dem Erstellen der Frauenförderpläne
  • Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung
  • Beratung bei sexueller Belästigung, Diskriminierung, Stalking usw.

Zur Ausübung ihres Amtes werden sie von ihren Dienstaufgaben freigestellt bzw. entsprechend aufgestockt, sodass sie bis zu 50 Prozent der Regelarbeitszeit für ihre Tätigkeit als dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung haben. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studentinnen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte für bis zu 80 Stunden im Monat.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Freien Universität treffen und vernetzten sich in ihrem monatlichen Plenum. Sprecherinnen des Plenums sind Louise Steinike McCloy und Sera Renée Zentiks.

Fachbereiche

Zentralinstitute

Zentraleinrichtungen (ZE)

Weitere Einrichtungen

Universitätsbibliothek

Simone Kerber, Viola M. Taylor (Stv.)

+49 30 838 540 65 / -523 32 (Stv.)