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Initiativantrag des GPR zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit für die Monate Mai bis September

Für die Monate Mai bis September gilt – ggf. abweichend von örtlichen Dienstvereinbarungen – folgende Regelung zur gleitenden Arbeitszeit:

Rahmenzeitbeginn  Montag bis Freitag 6.00 Uhr
Kernzeitende Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr
Freitag 12.00 Uhr

                

               

Alle anderen Regelungen der örtlichen Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit bleiben hiervon unberührt.

Für Schwangere und stillende Mütter können im Sinne des Mutterschutzgesetzes weitergehende Regelungen vereinbart werden.