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Initiativantrag des GPR zum Einsatz mobiler Ventilatoren

Das Präsidium erklärt den Einsatz geeigneter mobiler Ventilatoren für zulässig, wenn bei Temperaturbelastung andere räumliche und zeitliche Ausweichmöglichkeiten nicht gegeben sind (z.B. bei festen Sprechzeiten, Schichtdienst usw.), und ermöglicht deren dienstliche Beschaffung und Betrieb.