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Stellungnahme zum campus.leben-Artikel vom 11.07.2023 „Der Schlüssel zu fast allen IT-Fragen“

News vom 27.07.2023

Sehr geehrte Redaktion von campus.leben,

zu Ihrem Artikel „Der Schlüssel zu den Antworten auf fast alle IT-Fragen“ vom 11.07.2023 möchten wir zunächst unser Befremden zum Ausdruck bringen, dass hier einseitig über ein IT-Verfahren berichtet wurde, an dem sowohl die Dienststellenleitung als auch der Gesamtpersonalrat beteiligt sind. Wir hätten erwartet, dass Sie vor Veröffentlichung dem Gesamtpersonalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, wie es nach journalistischen Standards üblich und notwendig ist. Statt Frau von Köckritz und Herrn Prof. Schiller nach den Kritikpunkten der Personalvertretung zu fragen, wäre es angebracht gewesen, diese selbst zu befragen.

Wir regen an, bei weiteren Beiträgen zu einer einzuführenden Software Stellungnahmen beider Seiten einzuholen oder diese als Streitgespräch anzulegen, bei dem wir als Gesamtpersonalrat dann auch direkt auf Ihre Fragen antworten und unsere Sichtweise darlegen können.

Inhaltlich möchten wir zu dem obigen Artikel festhalten, dass die Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats laut Personalvertretungsgesetz Berlin für jedes IT-Verfahren besteht, welches die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Mitarbeitenden ermöglicht, unabhängig davon, für wie viele Mitarbeitende die Nutzung vorgesehen ist. Generell trifft dies auch für jegliche Software zu, bei der personenbezogene Mitarbeitendendaten verarbeitet werden.

Insbesondere bei einem IT-Verfahren der Tragweite eines universitätsweiten Ticketsystems ist es erforderlich, als Gesamtpersonalrat frühzeitig einbezogen zu werden. Das ist nicht geschehen, sondern es wurde direkt ein Antrag auf Regelbetrieb der neuen Software „DCON Servity“ gestellt. Regelbetrieb bedeutet, dass die Software auf unbestimmte Zeit „so wie sie ist“ in Betrieb genommen wird. Unsere Grundsatzdienstvereinbarung zum Einsatz Datenverarbeitender Systeme sieht für solche komplexen IT-Verfahren jedoch ein mehrstufiges Verfahren aus Test-, Pilot und Regelbetrieb vor, um mögliche Probleme nach und nach identifizieren und beheben zu können.

Der Antrag auf Regelbetrieb erfolgte, ohne dass der Gesamtpersonalrat jemals zuvor irgendwelche Unterlagen zur Software vorgelegt bekommen hatte. Wir hätten innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen also eine Software hinsichtlich sensibler Punkte wie Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Barrierefreiheit abschließend beurteilen müssen. Zusätzlich waren die eingereichten Unterlagen in wichtigen Punkten unvollständig.

Der Antrag auf Regelbetrieb konnte somit vom Gesamtpersonalrat nur abgelehnt werden, u.a. auch, da auch Test- und Pilotbetrieb noch gar nicht stattgefunden hatten. Darüber hinaus hat der Gesamtpersonalrat zusätzlich diverse Aspekte identifiziert, für die von der Dienststellenleitung ausführliche Erläuterungen abgefragt werden mussten, da die bereitgestellten Informationen hierfür nicht ausreichten.

Dazu gehören wie erwähnt, die im Interview angesprochene Barrierefreiheit sowie die Leistungs- und Verhaltenskontrolle, aber auch Fragen der Rollen und Berechtigungen für die Anwendung der Software sowie die Organisation von Datenlöschung und Sperrung gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Prüfung der nach längerer Zeit gelieferten Informationen nahm einige Zeit in Anspruch. Dem in dem Artikel vermittelten Eindruck, der Gesamtpersonalrat habe hier einfach tatenlos Zeit verstreichen lassen, widersprechen wir ausdrücklich.

Die Argumentation von Karoline von Köckritz und Prof. Jochen Schiller, dass die Software qua gesetzlicher Vorschrift barrierefrei sei und Verhaltens- und Leistungskontrolle nicht stattfinde, weil sie verboten sei, greift für den Gesamtpersonalrat zu kurz. Das Argument, es sei grundsätzlich nicht, was nicht sein dürfe, ist nicht haltbar. Der gesetzliche Auftrag der Personalvertretung ist es, darüber zu wachen, dass die entsprechenden Vorschriften auch eingehalten bzw. angemessen umgesetzt werden. Hierzu sind bei Softwarelösungen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme und ausführliche Prüfung notwendig. Den gesetzlichen Auftrag nehmen wir im Sinne der Beschäftigten sehr ernst und stellen deswegen die dafür nötigen kritischen Nachfragen. Mit einer einmal eingeführten Software müssen die Mitarbeitenden viele Jahre gut arbeiten können und diese Einführung wollen wir von Anfang an konstruktiv und ggf. auch kritisch begleiten.

Für Interviewanfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ihr Gesamtpersonalrat

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