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Verlängerung der Regelungen für das Mobile Arbeiten über den 01.04.2024 hinaus

News vom 12.03.2024

Der Gesamtpersonalrat hat in seinen Sitzungen am 20.02.2024 und am 05.03.2024 einer weiteren Verlängerung der derzeit gültigen Regelungen zum Mobilen Arbeiten (Ergänzung der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit um das sog. „mobile Arbeiten“ vom 28.09.2015) über den 31.03.2024 hinaus zugestimmt.

Wir warten noch auf die Zustimmung seitens des Präsidiums, damit die Regelungen in Kraft treten können, und werden Sie entsprechend informieren.

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