Geltendmachung der Hauptstadtzulage/ Assertion of the capital city allowance
News vom 17.04.2025
Update
Geltendmachung der Hauptstadtzulage
Die Hauptstadtzulage (HZ), welche die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Berlin ab 1. April 2025 bekommen, muss nach der klaren Einschätzung der Gewerkschaften ausgehend vom Tarifvertrag der Länder auch den Beschäftigten an den Berliner Universitäten gezahlt werden. Die Personalvertretungen an der Freien Universität Berlin unterstützen ausdrücklich, dass die HZ auch unseren Tarifbeschäftigten gezahlt werden soll.
Der Berliner Senat hat keine rechtssichere Aussage erteilt, ob die Hochschulen verpflichtet sind, die HZ zu zahlen. Die gerichtliche Klärung dieser Frage wird dauern. Deshalb habt ihr die HZ im April noch nicht auf eurer Gehaltsabrechnung gefunden. Die Kanzlerin (mdWdAb) der FU-Berlin hatte dazu am 04.04.2025 eine E-Mail an die Beschäftigten mit folgender Absichtserklärung verschickt: „Die Hochschulleitungen werden vorsorglich gegenüber ihren Beschäftigten erklären, dass sie auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß §37 TV-L verzichten. Das bedeutet, dass die Angestellten der Hochschulen ihren individuellen Anspruch auf Auszahlung der Hauptstadtzulage, sollte dieser bestehen, unabhängig von einer Geltendmachung erhalten werden“. Diese Erklärung ist verbindlich bisher nicht erfolgt. Unabhängig davon brauchen Gerichtsentscheidungen bekanntlich viel Zeit. Deshalb ist zu befürchten, dass eine Verjährung der Ansprüche eintreten könnte, bevor die endgültige Entscheidung bekannt ist. Der sicherste Weg für die Tarifbeschäftigten ist aktuell, die HZ individuell geltend zu machen. Dafür findet ihr bei ver.di und der GEW weitere Informationen sowie Musterschreiben für die Geltendmachung zum Download:
Der Gesamtpersonalrat der FUB möchte euch hiermit ermutigen, die HZ individuell geltend zu machen an:
Freie Universität Berlin
An den Präsidenten
Kaiserswerther Straße 16/18
14195 Berlin
Die Geltendmachung muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Frist am 15.04.2025, also bis 15.10.2025, rechtssicher durch Einsendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Formulars in Papierform per Einschreiben oder persönlich unterschrieben und eingescannt per E-Mail erfolgen.
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English version
Assertion of the capital city allowance
According to the clear assessment of the trade unions, the capital city allowance, which employees in the public sector in Berlin will receive from April 1, 2025, must also be paid to employees at Berlin universities on the basis of the collective agreement of the federal states. The staff representatives at Freie Universität Berlin expressly support the fact that the capital city allowance should also be paid to our pay-scale employees.
The Berlin Senate has not issued a legally binding statement as to whether the universities are obliged to pay the capital city allowance. The legal clarification of this question will take time. That is why you have not yet found the capital city allowance on your pay slip in April. The Chancellor (mdWdAb) of the FU-Berlin sent an email to employees on 04/04/2025 with the following declaration of intent: “The heads of Berlin’s universities will inform their employees in advance that they plan on waiving the six-month limitation period stipulated by Section 37 TV-L (the collective agreement for the German federal states). This means that university employees, if they are entitled to the capital city allowance, will receive the payment automatically, without having to actively claim it.” This binding declaration has not yet been made. Irrespective of this, court decisions are known to take a long time. It is therefore to be feared that the claims could become time-barred before the final decision is known. The safest way for employees currently covered by collective agreements is to claim the capital city allowance individually. ver.di and GEW provide further information as well as sample letters for asserting claims:
The General Staff Council of the FUB would like to encourage you to submit the capital city allowance claim individually to:
Freie Universität Berlin
An den Präsidenten
Kaiserswerther Straße 16/18
14195 Berlin
The assertion must be made within six months as of 04/15/2025, i. e. by 10/15/2025, in a legally secure manner by sending in a completed and signed form in paper form by registered mail or personally signed and scanned by e-mail.
Ein Ergebnis der Tarifverhandlungen 2023 war, dass die Hauptstadtzulage im Land Berlin tarifiert werden soll. Werden nun alle Beschäftigten der FU Berlin die Zulage in Zukunft erhalten? Das ist leider nicht so einfach zu beantworten.
Die derzeitige Hauptstadtzulage wurde 2020 einseitig vom Berliner Senat beschlossen ohne Einbindung der Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf der Arbeitgeberseite. Dieses Vorgehen war nicht im Sinne der Tarifautonomie und deshalb wurde mit Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 eine Tarifierung der Hauptstadtzulage beschlossen. Die Verhandlungen hierzu haben bereits vor einiger Zeit begonnen.
Wer verhandelt?
Am Verhandlungstisch sitzt für die Arbeitgeberseite die TdL, mit Vertreter*innen des Landes Berlin. Auf Seiten der Gewerkschaften sieht sich ver.di in der Verhandlungsposition. Hier hat die Landestarifkommission Berlin (LTK Berlin) die Forderung aufgestellt und wird das Ergebnis der Verhandlungen bewerten. Mitglieder für die FU Berlin sind: Véronique Gola, stellv. Ronald Tamm und stellv. Sebastian Fischer.
Was wird verhandelt?
Die derzeitige Hauptstadtzulage wird bisher nur an unmittelbare Landesbetriebe und Beamt*innen gezahlt und nicht an sogenannte Anwender*innen des Tarifvertrages Länder (TV-L), also nicht an die Mehrheit der an der FU Berlin Beschäftigten.
Die LTK Berlin fordert: 150 € Hauptstadtzulage für ALLE Beschäftigten im Öffentlichen Dienst! Es gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Zusätzlich wird die Hauptstadtzulage für alle Auszubildenden im Öffentlichen Dienst in Höhe von 50 € gefordert.
Als Gesamtpersonalrat unterstützen wir diese Forderungen natürlich!
Wie könnt ihr euch beteiligen?
Für die Organisation möglicher Aktionen hat sich der ver.di-Kampagnenrat gebildet. Dort treffen sich regelmäßig ver-di-Kolleg*innen, die Aktionen rund um die Hauptstadtzulage planen und vernetzen. Wenn ihr mehr über die geplanten Aktivitäten erfahren oder selbst aktiv werden möchtet, wendet euch bitte an die ver.di-Betriebsgruppe der FU (vorstand@verdi-fu.de). Jede Unterstützung ist willkommen, denn:
Es wird keine Streikaufrufe geben, da grundsätzlich mit Abschluss der Tarifverhandlungen Ende 2023 eine Friedenspflicht besteht. Für ein positives Verhandlungsergebnis für die FU-Beschäftigten müsst ihr euch aktiv bei Veranstaltungen und/oder Aktionen einbringen.
Ausführliche Informationen und eine Unterschriftensammlung findet ihr auf der Webseite der ver.di-Betriebsgruppe: Unterschriftensammlung: Hauptstadtzulage für Alle! - ver.di-Betriebsgruppe (verdi-fu.de)
(Der Artikel fußt auf der Vorarbeit der Kolleg*innen des Personalrats der TU Berlin aus dem März. An dieser Stelle vielen Dank!)