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Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung beigemessen wird oder jene, die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen, können eine Förderung des Bundesprogramms zur Biologischen Vielfalt beantragen. Dieses soll die Umsetzung der Strategie unterstützen, Impulse setzen und eine Multiplikatorwirkung entfalten.

Wer kann Anträge stellen?
  • Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Welcher Schwerpunkt wird gesetzt? Wo kann man mehr erfahren?