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Informationen zum Scheinerwerb

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Mit der Teilnahme an einem MUN oder MEU können Sie einen Teilnahme- oder Leistungsschein erwerben. Studierende der Rechtswissenschaft können bei erfolgreicher Teilnahme einen Schlüsselqualifikationsschein (§ 5 a Abs. 3 S.1 DRiG i.V.m. § 8 StudO) oder einen Fremdsprachenfachkompetenzschein (§ 5 Abs. 3 JAG i.V.m. § 13 Abs. 7 S. 2 StudO) erhalten. Außerdem ist es möglich, eine Freischussverlängerung zu erlangen!

Diese Scheine werden u.U. auch an anderen Fachbereichen anerkannt. (Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Prüfungsbüro in Verbindung.)

Alle Studierende erhalten bei erfolgreichem Bestehen 10 ECTS Credits (NMUN), bzw. 5 ECTS Credits (MUN/MEU).