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Ausleihbedingungen

Wer kann einen Bibliotheksausweis beantragen?

  • Für immatrikulierte Studierende der Freien Universität Berlin ist der gültige Studierendenausweis zugleich Benutzungsausweis.
  • Studierende an Berliner Hochschulen (Vorlage des Studierendenausweises erforderlich)
  • Erwachsene Personen mit Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg unter Vorlage ihres Ausweises oder Passes mit Nachweis des Wohnsitzes
  • Jugendliche mit Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung der Eltern
  • Gäste ohne Berliner oder Brandenburger Wohnsitz, können einen zeitlich begrenzten Gastausweis beantragen, der zur Nutzung der digitalen Ressourcen im Lesesaal und zur Ausleihe von Magazinbeständen in den Lesesaal berechtigt. (Vorlage des Passes erforderlich)
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nachweislich Gäste der Freien Universität sind, erhalten einen Bibliotheksausweis für FU-Mitarbeiter/innen

Wieviele Medien darf man ausleihen?

  • FU-Studierende: 20 Medien
  • FU-Mitarbeiter/innen: 30 Medien
  • Mitarbeiter/innen der Charité : 20 Medien
  • Regionalinstitute der Freien Universität: 20 Medien
  • Externe Nutzer/innen mit Bibliotheksausweis: 20 Medien

Welche Medien sind nicht ausleihbar?

  • Der überwiegende Teil des Bestandes ist nur für Angehörige der Freien Universität ausleihbar. Die Information zur Ausleihe wird sichtbar, nachdem man sich im Bibliotheksportal angemeldet hat.
  • Bücher und Medien mit dem Katalogvermerk Nutzung vor Ort sind nicht entleihbar.
  • Zeitschriftenhefte und Zeitschriftenbände sind generell nicht entleihbar.

Wie sind die Leihfristen?

Nach der Anmeldung im Bibliotheksportal werden die Leihfristen der einzelnen Medien sichtbar. Die Leihfristen hängen von der Zugehörigkeit zu den jeweiligen Benutzergruppen ab.

  • Die Leihfrist für Medien, die nur von Angehörigen der Freien Universität ausgeliehen werden dürfen, beträgt 2 Wochen.
  • Die Leihfrist für Medien, die von allen Ausleihberechtigten ausgeliehen werden dürfen, beträgt 4 Wochen.
  • Medien mit dem Status „Nutzung vor Ort“ sind nicht ausleihbar.

Verlängerungen

Wie kann man die Leihfrist verlängern?

  • Verlängerungen können selbstständig über das Bibliothekskonto, telefonisch, per Brief oder Mail sowie persönlich in der Bibliothek vorgenommen werden. Die Frist wird im Konto angezeigt.
  • Verlängerungen sind möglich bis zu einer maximalen Ausleihfrist von 6 Wochen, sofern die Bücher nicht von anderen Nutzer/innen vorbestellt sind.

Sind Vormerkungen möglich?

  • Ausgeliehene Medien können von anderen Nutzer/innen über das Bibliotheksportal vorgemerkt werden.
  • Vorgemerkte Medien werden 5 Öffnungstage in der Bibliothek zur Abholung bereitgelegt. Bei Nichtabholung werden sie an ihren Standort zurückgestellt.

Bei Fragen zur Ausleihe wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Leihstelle oder direkt an ausleihe@philbib.fu-berlin.de.