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Nachwirkung der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit

News vom 10.02.2021

Das Präsidium hat dem Personalrat Dahlem schriftlich die Nachwirkung der Dienstvereinbarung über die Weiterführung der gleitenden Arbeitszeit vom 29.September 2004, die zum 31.12.2020 gekündigt worden war, zugesichert. Der Personalrat Dahlem hat dieser Nachwirkung zugestimmt und demnach gilt bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit die bisherige weiter.

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