Informationen für Beamtinnen und Beamte
Gut zu wissen: Neues und Interessantes für Beamtinnen und Beamte
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Besoldungserhöhung 2016 für Berliner Landesbeamtinnen und-beamte
Nachdem das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2016 (BerlBVAnpG 2016) beschlossen hat, ist das Gesetz vom 17.06.2016 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (S. 334) am 28.06.2016 in Kraft getreten.
Näheres können Sie im Personalblatt 02/2016 nachlesen.
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Besoldungserhöhung 2014/2015 für Berliner Landesbeamtinnen und -beamte
Senat beschließt einen Zuwachs von 2,5 Prozent in 2014 – und 2,7 Prozent für 2015
Die Berliner Beamten und Richter erhalten ab dem 1. August 2014 2,5 Prozent mehr Geld. Ab dem 1. August 2015 erfolgt eine weitere Erhöhung der Bezüge um 2,7 Prozent. Gleichzeitig sollen die Zahlungen an Pensionäre angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat beschlossen. "Mit den jetzt geplanten Erhöhungen werden die Besoldungen von 2012 bis 2015 um insgesamt neun Prozentpunkte erhöht", sagte Innensenator Frank Henkel (CDU).
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Widerspruch gegen Besoldung
Sie sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber Ihre Besoldung zu niedrig beschlossen hat und möchten deshalb Widerspruch gegen die Ihnen gewährte Besoldung in der derzeitigen Höhe einlegen?
Hierbei ist einiges zu berücksichtigen: Lesen Sie mehr
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EuGH-Urteil zur Altersdiskriminierung in der Beamtenbesoldung
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.6.2014 aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin zu der Frage entschieden, ob die Vorschriften des Beamtenbesoldungsgesetz, wonach die Zuordnung einer Beamtin oder Beamten zu einer Besoldungsstufe oder einer Überleitungsstufe vom Lebensalter bei der Einstellung abhing, gegen das Unionsrecht (Antidiskriminierungsrichtlinie) verstößt.
Aktenzeichen: EuGH 19-06-2014 C_0501_2012 DE ARR
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Gesetzliche Regelungen zur Pflege müssen auch für Beamtinnen und Beamte gelten
Ver.di und der DGB fordern die Übertragung gesetzlicher Regelungen für Pflegeleistende auf den Beamtenbereich.
Am 03.12.2014 hat der Bundestag das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Bundestag beschlossen, das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist.
Näheres dazu finden Sie unter Service/Stichworte von A-Z/Familienpflegezeitgesetz.
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Anspruch auf Beihilfe auch ohne Abschluss einer Krankenversicherung
Gemäß § 10 Absatz 2 der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) hat Anspruch auf Beihilfe nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz und den seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen einschließlich abgeschlossener Wahltarife nach § 53 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nachweist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Revisionsverfahren am 19. Juli 2012 entschieden (Az.: BVerwG 5 C 1.12), dass der vollständige Ausschluss des Beihilfeanspruchs im Land Berlin gem. § 10 Absatz 2 LBhVO, der an den fehlenden Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes anknüpft, unwirksam ist.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und im Vorgriff auf die Zweite Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung kommt ab sofort die Regelung des § 10 Absatz 2 LBhVO nicht mehr zur Anwendung. Bei noch in der Sache offenen Widerspruchsverfahren wird im Sinne der vorstehenden Vorgriffsregelung entschieden. Bei in der Sache nicht abgeschlossenen Klageverfahren werden die Beihilfeberechtigten automatisch seitens der Beihilfestelle klaglos gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Senatsrundschreiben vom 23.07.12
Antworten auf Fragen rund um die Berliner Beihilfeverordnung finden Sie hier.
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Erholungsurlaub für Beamtinnen und Beamte
30 Tage für Alle liegen als Verordnung vor!
ver.dis langer Atem bei Tarif und Besoldungsverhandlungen brachte den Erfolg: Mit der „14. Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung“, hat das Bundeskabinett am 19.11.2014 beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte bereits ab 2014 einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr haben.
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Versorgungsansprüche nach Teilzeit und Beurlaubung
Am 25. Oktober 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass Versorgungsfestsetzungsbescheide, die auf Grund einer vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für nichtig erklärten Rechtsnorm erlassen wurden, von der Antragstellung unabhängig rückwirkend zum ersten des auf die Entscheidung folgenden Monats zu korrigieren sind.
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AZV-Tag – nur für Beamtinnen und Beamte
Im Gegensatz zu Arbeitnehmer/innen, die im Zuge des Tarifabschlusses von 2003 auch auf den letzten verbliebenen Arbeitszeit-Verkürzungs-Tag verzichten mussten (einer wurde bereits vor längerer Zeit je zur Hälfte auf Heiligabend und Silvester gelegt), steht den Beamtinnen und Beamten dieser Tag noch zur Verfügung. In der Arbeitszeit-Verordnung für das Land Berlin (§ 2) ist dieser Tag noch erhalten. Achtung! Dieser Tag ist nicht in das Folgejahr übertragbar!
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Nebentätigkeiten
Näheres können Sie hier nachlesen.