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Zusätzliche Altersversorgung - auch von der VBL

Alle Versicherten, die einen Vertrag über eine zusätzliche staatlich geförderte Rente (Riester-Rente) abgeschlossen haben, sollten daran denken, dass um die volle staatliche Förderung zu erhalten, eine regelmäße Beitragsanpassung erforderlich ist.

Die Anpassung der Beiträge zur Ausnutzung der vollen staatlichen Förderung kann nicht automatisch von der Versicherung durchgeführt werden. Es ist daher Ihre Aufgabe als Versicherte bzw. Versicherter, die Beitragsanpassung zu veranlassen. Ebenso müssen Sie den staatlichen Zuschuss beantragen.

Erkundigen Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung, die auch die nötigen Formulare für Sie bereithält.

Grundlagen der “Riester-Rente”

Die Möglichkeit einer staatlich geförderten Zusatzrente wurde geschaffen, nachdem mit der Rentenreform die Entscheidung getroffen worden war, dass das Niveau der gesetzlichen Rente mittelfristig abgesenkt werden soll. Um die dadurch entstehende Lücke in der Altersversorgung zu schließen, wurde eine Förderung von privaten Zusatzrentenversicherungen gesetzlich verankert.  Diese Versicherungen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, d.h. bevor sie am Markt zugelassen werden, werden sie durch eine Aufsichtsbehörde zertifiziert.

Wer solch eine Versicherung abschließt, bekommt jährlich vom Staat einen Zuschuss zu den Beiträgen. Wer die volle Förderung beanspruchen möchte, muss 4 % des Bruttoeinkommens für diese Rente einsetzen. Es gibt eine Grundzulage und für jedes Kind, für das man Kindergeld erhält, eine Kinderzulage. Außerdem können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Allerdings muss die Rente, die daraus im Alter gezahlt wird, wegen der steuerlichen Förderung der Beiträge dann vollständig versteuert werden. Das muss jede/r selbst überlegen: Kann ich zukünftig vier Prozent meines Einkommens monatlich entbehren - wobei es nicht genau 4 % sind, da ja die staatliche Förderung abgerechnet wird.

Wenn Sie sich entscheiden, eine Riester-Rente finanzieren zu wollen, und das lohnt sich besonders für Beschäftigte, die noch längere Jahre die Kinderzulage kassieren können, dann ist unter den vielen Produkten am Markt das Angebot der VBL das günstigste. Das hängt damit zusammen, dass die VBL weitaus geringere Verwaltungskosten aus den Beiträgen finanzieren muss als alle anderen Anbieter.

Riester-Rente von der VBL

Der Unterschied zur “normalen” VBL ist: Die Riesterrente ist freiwillig! Niemand muss eine weitere Zusatzrentenversicherung abschließen. Das VBL Angebot besteht darin, durch freiwillige Beiträge die Punktezahl auf Ihrem VBL-Rentenkonto zu erhöhen. Die Errechnung der Punktwerte erfolgt in ähnlicher Weise wie in der Pflicht-VBL.

Im Internet kann man sich sehr ausführlich inklusive Berechnung von Beiträgen und zu erwartender Rente informieren.
Hier erhalten Sie auch die Vordrucke für die Beitragsanpassung.