Krankmeldung und Attest
Krankmeldung und Attest
Sind Sie krank bzw. arbeitsunfähig geworden, müssen Sie sofort Ihren Arbeitsbereich informieren. Dazu reicht oft ein Telefonanruf vor Beginn der Arbeitszeit, in dem Sie auch die voraussichtliche Dauer angeben, aber wir empfehlen, zusätzlich eine E-Mail zu schreiben.
Sind Sie nur drei Tage krank, müssen Sie im normalen Fall kein Attest von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vorlegen.
Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest einreichen. Bei den Kalendertagen werden auch Wochenende und Feiertage mitgerechnet. Wenn Sie sich also an einem Freitag krankgemeldet haben und am Montag immer noch krank sind, müssen Sie spätestens am Montag ein ärztliches Attest einreichen. Dies gilt auch, wenn Sie zum Beispiel auf Dienstreise im Ausland sind.
Für verbeamtete Kolleg*innen, die vom Dienst fernbleiben, gilt das Gleiche.
Achten Sie bitte darauf, Ihre Diagnose nicht bekanntzugeben! Die Bescheinigung für den Arbeitgeber erhält keine Diagnose, wohingegen auf der Bescheinigung für die Krankenkasse ein Diagnose-Code vermerkt ist (der sogenannte ICD-Code). Leider werden manchmal beide Bescheinigungen verwechselt.
Sofern Sie die ärztlichen Atteste nicht ihrer Beschäftigungsstelle übersenden möchten, können Sie diese auch unmittelbar an die Personalstelle schicken. In diesem Fall müssen Sie gleichzeitig Ihre Beschäftigungsstelle telefonisch über Ihre Arbeits- oder Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Am ersten Arbeitstag melden Sie sich bitte wieder dort gesund, wo Sie sich auch krankgemeldet haben.
Vom Gesetz her ist die Personalstelle der FU berechtigt, ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Dies darf aber nicht zur Schikane führen! Haben Sie eine Attestpflicht ab dem 1. Krankheitstag bekommen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Rechtsgrundlage:
§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Link zu:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html )
§ 59 Landesbeamtengesetz (Link zu:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BGBE2009pP59 )
Weiterführende Links
- Hinweise der Abteilung I zum Thema Krankheit/Fernbleiben vom Arbeitsplatz (Link zu:
- Krankschreibung und Datenschutz ( interner Link zu
https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/service/gesundheit/arbeitsunfaehigkeit/index.html )
- Krankheitszeit (Ver.di) (Link zu:
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++dbcd6270-6a65-11e4-8c0f-52540059119e )
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