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Reisekostenrecht / Dienstreisen

Wichtige Vorschriften, Rundschreiben und Vordrucke finden Sie auf den Seiten der Personalabteilung:

Weitere Hinweise:

  • Bahnfahrten müssen mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.

  • Für Aufwendungen unter 10 € müssen ebenfalls Belege eingereicht werden.

  • Fahrtkosten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden nur in der niedrigsten Klasse erstattet.

  • Bei Nutzung eines PKW werden 20 Cent pro km, höchstens 130 Euro erstattet, nur wenn für die Benutzung des PKW ein erhebliches dienstliches Interesse besteht, werden 30 Cent je km erstattet.

  • Für die Benutzung von Mietwagen oder Taxis muss ein triftiger Grund vorliegen, sonst werden nur die Kosten in Höhe der Wegstreckenentschädigung (20 Cent/km) erstattet.

  • Bei längeren Dienstreisen wird vom 15. Tag am selben Geschäftsort an das Tagegeld um 50 % reduziert, außerdem werden vom 15. Tag am selben Geschäftsort an Übernachtungskosten nur noch in der nachgewiesenen Höhe (und nicht mehr mit pauschal 20 Euro pro Nacht) erstattet.

  • Reisekostenerstattungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise beantragt werden, sonst erlischt der Anspruch.

Unabhängig davon sind Dienstreisen natürlich rechtzeitig vor Antritt der Reise zu beantragen!

Was Sie bei Verbindung einer Dienstreise mit privatem Aufenthalt beachten sollten, können Sie hier nachlesen.