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Vermögenswirksame Leistungen

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung für jeden vollen Kalendermonat 6,65 Euro; auf Wunsch der oder des Beschäftigten wird dieser Betrag als Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gewährt.