Schutz von geistigem Eigentum: Erst patentieren, dann publizieren
Zeit ist ein wichtiger Faktor für den Schutz des geistigen Eigentums. Es gilt das Motto „Erst patentieren, dann publizieren“, weil vorzeitige Veröffentlichungen einer Patentierung im Wege stehen können. Ohne den Nachweis über gesicherte Schutzrechte sinken zudem die Chancen auf Drittmittel für Weiterentwicklung und Validierung. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat dieses Vorgehen noch weitere Vorteile:
- Die Anmeldeschrift zählt bereits als Publikation.
- Erfinderinnen und Erfinder erhalten 30 Prozent der Brutto-Verwertungserlöse als persönliche Erfindervergütung. Zudem partizipieren ihre Arbeitsgruppen monetär.
- Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat Leitlinien zum Schutz und zur Verwertung von geistigem Eigentum festgelegt.
Profund Innovation gibt erste Informationen zum Thema Schutzrechte und vermittelt den Kontakt zum Patent- und Lizenzservice der Freien Universität Berlin.